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Jugendschutz: Viele Verstöße bei Testkäufen

Eine "erschreckende Bilanz" hat die Stadtverwaltung nach Testkäufen mit Jugendlichen gezogen. In vielen Betrieben im Stadtgebiet wurde unter 18-Jährigen Alkohol verkauft.

Autor: HUM |
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In 33 von 57 überprüften Betrieben im Stadtgebiet Ulm wie in Supermärkten, Getränkemärkten, Kiosken und Tankstellen haben Jugendliche Alkohol bekommen - und zwar scharfen Alkohol wie vorzugsweise offenbar Mixgetränke, in denen ein hoher Anteil von Schnäpsen enthalten sind. Dabei dürfen diese Getränke nicht an Minderjährige abgegeben werden. Weniger als die Hälfte - nur 42 Prozent - der kontrollierten Verkaufsstellen hielten sich an die Vorschriften des Jugendschutzgesetzes. Das Fazit der Stadtverwaltung: Jugendliche kommen immer noch ziemlich leicht an Alkohol und Zigaretten. Selbst in Supermärkten, wie es in der Mitteilung weiter heißt, die auf ihre Jugendschutzkontrollen plakativ hinweisen würden, erhielten die Testkäufer "branntweinartige Getränke".

Häufig sei weder nach dem Alter der Personen gefragt oder der Ausweis verlangt worden, wird Stefan Miltz zitiert, der bei der Stadt für die Testkäufe verantwortlich ist. In einem Fall bekam ein 17-jähriger Testkäufer sogar trotz Vorlage seines Ausweises harten Alkohol verkauft. Wegen der schlechten Bilanz kündigen Polizei und Stadtverwaltung an, die Testkäufe auch in Zukunft fortsetzen zu wollen. Gegen die Händler beziehungsweise deren Angestellte wurden Bußgelder bis zu 2000 Euro verhängt.

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