IHK kämpft gegen Urteil

Ulm. 

Mitte September erst ist die IHK Ulm für die Gestaltung ihres Internet-Auftritts und die Werbung für S 21 ausgezeichnet worden. Am Mittwoch vergangener Woche hat dies das Verwaltungsgericht Sigmaringen untersagt. Bildschirmbreit kommt dem Internet-Nutzer auf den IHK-Seiten ein ICE entgegen rauscht unter dem zu lesen steht, dass es „Allerhöchste Eisenbahn“ sei, das Projekt umzusetzen.

Ein schöne Kombination von Bild und Text, weshalb eine aus Webdesignern, Marketing- und PR-Fachleuten zusammengesetzte Jury den Preis „Best Practise“ verlieh. Allerdings handelt es sich dabei um einen internen Wettbewerb. Auftraggeber sind 80 deutsche Industrie- und Handelskammern, die auch die Jury aus den unabhängigen Experten zusammengesetzt hat. Pikant, dass die IHK sich quasi selber für etwas ausgezeichnet hat, was das Verwaltungsgericht drei Wochen später als unzulässig verboten hat.

Dies ist vor allem vor dem Hintergrund interessant, dass die IHK trotz der klaren und eindeutigen Niederlage vor Gericht nicht reagiert und vielmehr durch verschiedene Maßnahmen versucht, die von den Richtern angeordnete Vollstreckung zu verhindern. Wie berichtet, haben neun Zwangsmitglieder der Kammer das Urteil erstritten, das der IHK Ulm untersagt, eindeutig für Stuttgart 21 und die Neubaustrecke Partei zu ergreifen.

Als öffentlich-rechtliche Selbstverwaltung sei die Kammer zu einem „Höchstmaß an Objektivität und Zurückhaltung“ verpflichtet. Dem Grunde nach also müsste die IHK das etwa 100 Quadratmeter große Banner am Ulmer Verwaltungsgebäude abhängen, die ausgezeichnete Homepage ändern, und sich in Äußerungen und Stellungnahmen weitgehend zurückhalten. Das Urteil ist zwar gesprochen, der Rechtsstreit damit aber noch lange nicht beendet.

Nach Informationen der SÜDWEST PRESSE hat die Stuttgarter Rechtsanwältin der IHK, Dr. Tina Bergmann, inzwischen einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Verwaltungsgerichtshof gestellt. Die Sigmaringer Richter hatten die Berufung nicht zugelassen, weil das Urteil nicht von grundsätzlicher Bedeutung sei und sich vor allem nicht gegen die geltende Rechtsprechung stelle, was Voraussetzung für eine Berufung wäre. Aufschiebende Wirkung der Vollstreckung hat dieser Antrag aber ebenso wenig wie ein weiterer, der eine Berichtigung des Urteils erzwingen will. Dahinter verbirgt sich ein juristischer Kniff, wonach sich die Vollstreckung nur auf die Kosten beziehe, nicht aber auf die Hauptsache des Verfahrens, also die unzulässige Werbung für S 21.

In Sigmaringen hat dies beim Verwaltungsgericht derweil für keine Aufregung gesorgt. Wie der Pressesprecher mitteilte, handelt es sich bei dem Urteil gegen die IHK um ein so genanntes „Leistungsurteil“, das die Vollstreckung auch in der Sache selbst vorsieht.

Zurückhaltend äußert sich auch der Anwalt der Kläger, Maximilian Bodenmüller. Sollte die IHK von sich aus nicht auf das Urteil reagieren, und die von ihr geforderten Veränderungen vornehmen, erwägt er einen so genannten Antrag auf Vollstreckung: „Nach meiner Rechtsauffassung entspricht das Verhalten der IHK nicht den Maßstäben auf Objektivität und Zurückhaltung, wie sie das Gericht getroffen hat.“


Kommentare (7)

25.10.2011 11:51 Uhr |   Georg Gruhl

Herr Kulitz und der Rechtsstaat

kann man nicht in 1000 Zeichen schreiben.
www.gruhl.wordpress.com
24.10.2011 23:49 Uhr |   Maria  Peters

das JA wird vermutlich die

"Stammtischwähler" zum Ankreuzen des JA beim Volksentscheid bewegen, den uneinsichtigen S21-Befürwortern wird es egal sein, was da hängt und all die anderen, welche zum selbständigen Denken fähig sind, werden den Kopf schütteln über solch üble juristische Winkelzüge, wie sie ja allüberall inzwischen zum politischen Handeln gehören. Das stößt seit langem große Teile der Bevölkerung nur noch ab, macht zornig und führt zur wirklichen EMPÖRUNG.

"Empört Euch" - Demokratie jetzt! kommenden Samstag - 15 Uhr - auf dem Ulmer Münsterplatz
24.10.2011 10:23 Uhr |   Michael Joukov

Ja vielen Dank Herr König

dass Sie feststellen, dass uns die Vollstreckung (gegen Sicherungsleistung) zusteht. Genau dieses hat die IHK jedoch bestritten und wohl gehofft, die Sache damit zu verzögern.

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Autor: HANS-ULI MAYER | 22.10.2011

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