IHK: Grundsätzliche Fragen klären lassen
Ulm. Die IHK will grundsätzlich klären lassen, wie sie nach dem Sigmaringer Urteil überhaupt noch ihren Auftrag als Interessensvertretung erfüllen soll.
Bis Donnerstagnachmittag, 17 Uhr, hat die IHK Ulm Zeit, das große Werbe-Banner für Stuttgart 21 an seiner Außenfassade abzuhängen. Diese Frist jedenfalls haben die Gegner dieser Kampagne gestellt, die ansonsten mit dem Gerichtsvollzieher drohen und das Sigmaringer Verwaltungsurteil vollstrecken lassen wollen. Das Verwaltungsgericht hatte, wie berichtet, der Klage von neun unter Zwangsmitgliedschaft stehenden Firmen stattgegeben und von der IHK entgegen deren bisherigem Eintreten für das Projekt ein "höchstmögliches Maß an Objektivität" und Zurückhaltung verlangt.
Der Fall ist verzwickt, weil das Verwaltungsgericht sowohl die vorläufige Vollstreckung des Urteils festgeschrieben als auch ein Rechtsmittel mit aufschiebender Wirkung ausdrücklich nicht zugelassen hat. "Ein ungewöhnlicher Fall", sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle, der schon deshalb alle rechtlichen Möglichkeiten ausreizen und Rechtssicherheit schaffen will.
Wie berichtet, hat die Kammer über ihre Stuttgarter Rechtsanwältin einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt und obendrein eine Berichtigung des Urteils verlangt. Dort sei eine zu geringe Sicherheitsleistung ausgewiesen, also jener Betrag, den die IHK Ulm als Entschädigung für das abgehängte Banner bekäme, sollte ihr in letzter Instanz nachträglich doch Recht gegeben werden. Beides seien völlig legale Möglichkeiten, wie Präsident Peter Kulitz sagt, der sich des Eindrucks erwehren will, die IHK würde sich Tricksereien bedienen und außerhalb der Gesetze stellen: "Wir sind absolut rechtstreu."
Bevor das Sigmaringer Urteil nicht schriftlich vorliegt, wird die IHK das Banner nicht abhängen und insofern auch nicht auf die Frist der Gegner eingehen. Schon alleine deshalb nicht, um die zumindest theoretischen Chancen auf ein Rechtsmittel nicht zu verschlechtern: "Wenn ich das Banner abhänge, verhandelt doch kein Gericht mehr darüber, ob es früher einmal zu Recht hing oder nicht."
Überdies sieht er sich durch das Sigmaringer Urteil in der Zwickmühle, einerseits als Kammerpräsident die Interessen der Wirtschaft vertreten zu müssen, andererseits aber daran gehindert zu werden. Kulitz: "Wir wollen das höchstrichterlich klären lassen." Soll heißen: Kulitz und die IHK erwägen den Marsch durch die Instanzen mit dem Ziel, die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu kippen, auf das sich die Sigmaringer Richter beziehen. Immerhin habe der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim auch schon anderes geurteilt, sagte Sälzle.
Möglicherweise könnte sich der Streit um das Banner aber von alleine lösen. Wie Kulitz und Sälzle durchblicken lassen, bereiten sie derzeit ein neues Banner vor, auf dem sie für eine rege Teilnahme an der Volksabstimmung zu dem Projekt Stuttgart 21 am 27. November dieses Jahres aufrufen wollen. Um dies aber gestalten zu können, sei das schriftliche Urteil aus Sigmaringen notwendig. Kulitz: "Ich weiß doch gar nicht, in welcher Form ich mich wie äußern darf."
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Autor: HANS-ULI MAYER | 26.10.2011
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Wartet auf das schriftliche Urteil aus Sigmaringen: IHK-Präsident Peter Kulitz.
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Kommentare (3)
Es ist völlig legitim, die Rechtsmittel auszuschöpfen.
Dieses Recht nehmen auch die Projektgegner ganz selbstverständlich für sich in Anspruch, wie man gegenwärtig auch bei der Planänderung zum GWM sieht.Dort haben die Gegner gar keine Argumente zur Hauptsache vorzubringen, da die Änderung ja gerade erfolgte, um weniger Bäume fällen zu müssen und weniger in die Natur / in den Park eingreifen zu müssen.
Die Änderungen erfolgten also im Interesse des Umweltschutzes, der BUND geht gerichtlich dagegen vor.
IHK: Grundsätzliche Fragen klären lassen
Kein ungewöhnlicher Fall: Die Gerichte bis hin zum obersten Bundesverwaltungsgericht haben geurteilt und weil die Urteile der IHK nicht in den Kram passen verhält sie sich wie ein trotziges Kind. Nein nein nein wir wollen nicht. Das schlimme daran ist die mangelnde Einsicht. Da die IHK gegen das Urteil zunächst nichts unternehmen kann, versucht sie nun über den Antrag zur Erhöhung der Sicherungsleistung die Urteilsvollstreckung zu verhindern, so dass faktisch das Plakat hängen bleibe. Dann sind wir mal gespannt ob es der IHK gelingt mit ihren juristischen Tricksereien das Urteil zu umgehen.Herr Kulitz und der Rechtsstaat
kann man nicht in 1000 Zeichen schreibenwww.gruhl.wordpress.com