IHK-Gegner bestehen auf Sigmaringer Urteil

Ulm.  Die Luft für die IHK wird dünn. Sie unterlag mit ihrem Antrag auf Berichtigung des Urteils. Außerdem haben die Gegner die Sicherheitsleistung hinterlegt.

Das Wetter war am Donnerstagmittag alles andere als ideal für eine Demonstration unter freiem Himmel. Michael Joukov, der die Klage von neun Zwangsmitgliedern gegen die Werbekampagne der IHK Ulm für Stuttgart 21 anführt, nannte es denn auch "sehr schade, dass wir hier stehen müssen". Aber sie müssten es, weil die IHK trotz des klaren Urteils des Verwaltungsgerichts in Sigmaringen auf Zeit spiele und alle Möglichkeiten nutze, die Vollstreckung hinauszuzögern.

Am Donenrstag haben die Gegner selbst eine Grundvoraussetzung für die vorläufige Vollstreckung geschaffen. In bar haben sie auf dem Ulmer Amtsgericht eine so genannte Sicherheitsleistung in Höhe von 4500 Euro hinterlegt und die entsprechende Urkunde darüber der IHK-Geschäftsleitung übergeben. Diese Summe stünde der Kammer als Schadensausgleich zu, wenn sie das Banner von ihrem Hauptgebäude an der Olgastraße entfernen würde, in einer möglichen späteren Instanz aber doch Recht bekäme.

Ob es dazu überhaupt kommen wird, ist ungewiss. Das Verwaltungsgericht hat mit Hinweis auf die geltende Rechtsprechung keine Berufung zugelassen. Die IHK hat dennoch einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt, über den noch nicht entschieden wurde. Mit einem weiteren Antrag ist die Ulmer IHK aber gescheitert. Sie wollte das Sigmaringer Urteil berichtigen und die Sicherheitsleistung auf 17.700 Euro hochsetzen lassen.

Am Freitag soll es über die Mittagszeit einen letzten Versuch geben, die Angelegenheit gütlich beizulegen. Die Gegner haben um ein Gespräch mit IHK-Präsident Peter Kulitz und Hauptgeschäftsführer Otto Sälzle gebeten. Sollte es zu keiner Einigung kommen und das Urteil schriftlich vorliegen, werden die Gegner den Gerichtsvollzieher bemühen, um die Forderungen des Gerichts durchzusetzen: das Banner abzuhängen und die Internet-Seiten der IHK von der unzulässigen Werbung für S 21 zu bereinigen.

Problematisch könnte auch das angedachte Vorhaben der IHK werden, das Banner am Hauptgebäude auszutauschen, um für die Volksabstimmung am 27. November zu werben. In einem ähnlichen Fall hat das Verwaltungsgericht Stuttgart geurteilt, dass ein Plakat als Werbeträger an sich schon gegen das Gebot der Zurückhaltung verstoße.


Kommentare (11)

02.11.2011 08:12 Uhr |   Hans König

Ausstieg? HA NOI!

Der Präsident des OVG hat ja nun schon angedeutet, dass dieses Urteil nicht halten wird.
Da sollte man das mit dem Abhängen nicht überhasten.
28.10.2011 21:14 Uhr |   A. Ruf

Mich ärgert diese Selbstherrlichkeit

mit der sich die IHK dagegen sträubt ein rechtsgültiges Gerichtsurteil zu akzeptieren. Ich bin weder Gegner noch Befürworter vorn S21und frage mich wie Herr Kulitz die Beiträge von seinen zwangsverpflichteten Kammermitgliedern eintreibt? Antwort vorab: Nötigenfalls mit Hilfe von Gerichten!
28.10.2011 19:41 Uhr |    

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Autor: HANS-ULI MAYER | 28.10.2011

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