Heizpilze von öffentlichen Flächen verbannt
Ulm. Im März hat die Stadt Ulm den Einsatz von Heizpilzen auf öffentlichen Flächen untersagt. Auf Privatgrund dürfen Kneipen, Bars und Cafés die Wärmespender im Außenbereich weiter aufstellen. Der Einsatz im heimischen Garten oder auf dem Balkon ist sowieso erlaubt.
Heizpilze geben schöne Wärme, sind aber umstritten - und in zahlreichen baden-württembergischen Städten bereits verboten. Zum einen sind sie umweltschädlich: Ein Heizpilz bläst soviel CO2 in die Luft wie ein Mittelklassewagen oder der Heizkessel eines Einfamilienhauses. Zum anderen ist die Lärmbelästigung ein entscheidender Faktor. Dort wo Menschen im Freien sitzen, fühlen sich spät abends oft die Anwohner gestört.
Ein Verbot für die Heizpilze kann die Stadt aber nur für öffentliche Plätze aussprechen. Cafés, die Teile der Fußgängerzone als bewirtschaftete Freifläche nutzen, müssen also künftig auf die Wärmespender verzichten. Wird der Heizpilz aber auf einer Terrasse aufgestellt, die dem Gastronom gehört, kann die Stadt nicht einschreiten. "Privatpersonen dürfen weiterhin in ihrem Garten Heizpilze aufstellen", erklärt Rainer Türke vom Ordnungsamt Ulm. Die Gastronomen hätten von sich aus auch gar nicht vorgeschlagen, Heizpilze aufzustellen, dies sei vielmehr ein Wunsch der Gäste gewesen. (cf)
Ein Verbot für die Heizpilze kann die Stadt aber nur für öffentliche Plätze aussprechen. Cafés, die Teile der Fußgängerzone als bewirtschaftete Freifläche nutzen, müssen also künftig auf die Wärmespender verzichten. Wird der Heizpilz aber auf einer Terrasse aufgestellt, die dem Gastronom gehört, kann die Stadt nicht einschreiten. "Privatpersonen dürfen weiterhin in ihrem Garten Heizpilze aufstellen", erklärt Rainer Türke vom Ordnungsamt Ulm. Die Gastronomen hätten von sich aus auch gar nicht vorgeschlagen, Heizpilze aufzustellen, dies sei vielmehr ein Wunsch der Gäste gewesen. (cf)
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16.03.2010
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Geben schön warm, sind aber umstritten: Heizpilze.
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