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Ein Höhepunkt der Polizeiberichterstattung

Der tägliche Polizeibericht ist meist zum Gähnen. Am Sonntag nicht. Eine Blinde mit Buckel begeht „Beischlafdiebstahl“. Wer’s glaubt? Wir nicht!

Autor: CHRISTOPH MAYER |
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Die Polizei im Allgemeinen und die Beamten der Inspektion Neu-Ulm im Speziellen haben es auch nicht leicht. Das mal vorab. Am Samstagnachmittag also erschien dort ein 63-jähriger Mann auf der Wache, um einen Diebstahl von mehreren hundert Euro anzuzeigen. Was der Herr den diensthabenden Beamten erzählte: Er habe tags zuvor eine Frau kennengelernt, mit ihr in seiner Wohnung einvernehmlich Sex gehabt. Als er auf der Toilette gewesen sei, habe ihm die Frau mehrere hundert Euro aus der Geldbörse gestohlen und sei fluchtartig abgehauen. So weit, so schlecht – doch glaubhaft. Solche Sachen sollen ja vorkommen.

Im Polizeibericht, den die regionalen Medien täglich per E-Mail bekommen, erfährt man unter der allein schon preisverdächtigen Überschrift „Beischlafdiebstahl“ noch mehr. Etwa, dass der Neu-Ulmer die „Dame“ in der Ulmer Bahnhofsmission kennengelernt hatte; und dass die Dame daheim „mehrfach den Höhepunkt vortäuschte, um so den Geschlechtsverkehr zu beschleunigen“.

Am schönsten aber ist die Personenbeschreibung am Ende des Berichts: „Von der Dame ist nur bekannt, . . . dass sie einen Buckel hat, eine Blindenbinde trägt und mit einem Rollator fahren muss. Sachdienliche Hinweise nimmt die Polizeiinspektion Neu-Ulm . . .“

Sachdienliche Hinweise konnten wir nicht liefern. Aber wir sahen uns genötigt, einmal nachzufragen: Ob in der Inspektion schon der 1. April ausgebrochen ist? Oder es sonst etwas zu feiern gab?

Mehrdeutiges Räuspern bei Polizeikommissarin Miriam Marschik, die – das muss man zu ihrer Ehrenrettung erwähnen – am Samstag keinen Dienst hatte. „Vergessen Sie’s.“ Der Anzeigensteller habe zwischenzeitlich angerufen und erklärt, die Sache sei erledigt, er habe das Geld wieder gefunden. „Wir hätten die Geschichte aus dem Polizeibericht herausnehmen müssen.“

Hat der gute Herr den Beamten einen Bären aufgebunden? Das weiß nicht einmal die Polizei. „Wir müssen jede Anzeige ernst nehmen“, sagt die Kommissarin. Alles weitere müsse die Staatsanwaltschaft prüfen, an die der Vorgang weitergeleitet worden sei. Zumindest den offiziellen Tatbestand der „Beamtenverarschung“ gibt es nicht. Noch nicht. Na, ist doch schön, wenn der Vorfall etwas zu unserer Heiterkeit beigetragen hat, findet Marschik abschließend. Hat er.

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