Ein Blitz und viel Gedonner
Ulm/Neu-Ulm. Ein Polizeibeamter wird im Dienst geblitzt: Er ist 9 km/h zu schnell und muss 15 Euro Geldbuße bezahlen. Eine Bagatelle, möchte man meinen. Aber nicht bei der Ulmer Polizei. Der Fall ist jetzt sogar vor Gericht.
Seit Jahren beklagt die Führungsebene der Ulmer Polizei völlig zu Recht die schlechte personelle Ausstattung bei gleichzeitig zunehmenden Straftaten. Von hoher Arbeitsbelastung aber ist im vorliegenden Fall wenig zu spüren. Denn vor dem Amtsgericht in Neu-Ulm wird derzeit ein Fall verhandelt, der aufzeigt, wie viel Zeit und Energie trotz aller Anforderungen offenbar doch noch für interne Ränkespiele übrig bleibt.
Auf den Tag genau vor einem Jahr ist ein Beamter der Ulmer Polizeidirektion auf der Ringstraße in Neu-Ulm geblitzt worden. Der Polizeihauptkommissar war mit dem Streifenwagen unterwegs und hatte die dort geltende zulässige Höchstgeschwindigkeit von Tempo 50 um 9 Kilometer überschritten, was ein Bußgeld in Höhe von 15 Euro nach sich zog. Eigentlich keine Erwähnung wert, würde damit nicht eine höchst skurille Geschichte beginnen, die die Behörde seit nun schon einem Jahr beschäftigt - und offenbar eine noch weitaus längere Vorgeschichte hat.
Der Beamte, ein erfahrener 48-jähriger Polizist, war seinerzeit von seiner Dienststelle aus unterwegs zum Betriebssport nach Wiblingen. Unterwegs bekam er über Funk die Anweisung, in der Werkstatt der Ulmer Polizei in der Schwambergerstraße das Auto zu wechseln. Noch im Hof des Fuhrparks in der Oststadt hörte er einen zweiten Funkspruch, wonach bei Wiblingen ein gefährlicher Gegenstand auf der B 30 liege. Weil das direkt auf seiner Fahrstrecke lag, machte er sich auf den Weg, um das Hindernis zu beseitigen - ein wenig zu schnell wie sich zeigen sollte und obendrein auch ohne sich über Funk einsatzbereit zu melden. Ein Fehler, wie er heute weiß.
Als der Strafzettel wegen der Tempoüberschreitung bei der Polizeidirektion eintraf, wurde er über das Fahrtenbuch ermittelt und war sofort bereit, das Bußgeld zu bezahlen. Doch quasi über Nacht erinnerte er sich an seinen halbdienstlichen Einsatz, den er sofort dem zuständigen Referenten Verkehr bei der Polizei Ulm meldete. Der wiederum schrieb an die Stadt Neu-Ulm und meldete ein so genanntes Sonderrecht für Polizeibeamte im Einsatz an, was zur Folge gehabt hätte, dass der Strafzettel unwirksam geworden wäre.
Hätte, weil der damalige direkte Vorgesetzte des Beamten - immerhin Revierleiter und als Polizeioberrat einer der ranghöchsten Polizeibeamten Ulms - die Darstellung seines Mitarbeiters nicht glaubte und eine Schutzbehauptung vermutete, um die 15 Euro Geldbuße nicht bezahlen zu müssen. Folgt man aber Verteidiger Jürgen Filius, dann hat der Vorgesetzte den auch im Personalrat der Polizei aktiven Kommissar schon seit längerem im Visier. Jedenfalls machte sich der Polizeioberrat selber auf, die von dem Beamten angegebene Strecke von der Werkstatt bis zur Radarfalle in der Ringstraße nachzufahren, um den untergeordneten Polizisten einer Lüge zu überführen. Tatsächlich äußerte er jetzt auch vor Gericht sein Erstaunen über die nachträgliche Erklärung für der Geschwindigkeitsübertretung und sah darin ein Dienstvergehen des Polizisten. Er strengte ein Disziplinarverfahren an, das nach Aussage des Verteidigers allerdings ausging wie das Hornberger Schießen.
Tatsächlich kam das aufwendig geführte und zudem teure Verfahren zu dem Schluss, dass dem Beamten keinerlei Verstoß nachzuweisen ist. Allein der von einem mit den Ermittlungen beauftragten Kriminalbeamten erstellte Abschlussbericht zählt mehr als 100 Seiten. Doch damit nicht genug: Insgesamt drei verschiedene Beamte der Ulmer Polizeidirektion sind die Strecke an die 15 Mal abgefahren, weil die Zeit in den Augen des Dienstvorgesetzten eine große Rolle spielt. Bei nur 6 Minuten Fahrzeit hätte der Kommissar den Funkspruch nicht gehört. Der aber sagt, 8 Minuten unterwegs gewesen zu sein. Den Vorwurf der Falschbehauptung begründet der Polizeioberrat mit seinem eigenen Messergebnis, das einmal sogar knapp unter 6 Minuten gelegen habe. Für ihn gab und gibt es keinen Grund für den Kommissar, sich in den Einsatz einzumischen: "Für mich ist dieser Sachverhalt so nicht schlüssig. Es gab keine dienstliche Notwendigkeit."
Ungeachtet der Frage, wer letztlich Recht hat und ob zwei Minuten im Stadtverkehr entscheidend sind, entzündete sich über die Frage des von der Polizei enorm geführten Aufwands ein kurzer, aber heftiger Schlagabtausch zwischen dem Polizeioberrat und dem Verteidiger, der die festgefahrene Situation widerspiegelt.
Rechtsanwalt Filius unterstellte dem Führungsbeamten einen Belastungseifer "in einer Konstellation, in der es gerademal um 15 Euro geht". Hintergrund ist seinen Ausführungen zufolge eine schon lange währende Konfrontation der beiden Polizeibeamten, die in diesem Fall gipfelten. Für die Richterin eine undurchsichtige Gemengelage, weshalb sie weitere Zeugen geladen hat. Wohlgemerkt in einem Verfahren, in dem es neben allen Hierarchien um 15 Euro geht.
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Autor: HANS-ULI MAYER | 10.07.2010
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Kommentare (5)
Polizist geblitzt
Na,da hab ich doch recht gehabt,das Artikel Zensiert werden,die der Redaktion nicht gefallen.Warum doppelpost???İch habe doch nur einmal geschrieben.Genau so ist es .So werden die Leute Mundtot gemacht.€ 15,-- !!!!
Daß das Gericht so einen "Fall" aufnehmen muß ist lächerlich. Der "Oberpolizeirat" sollte einen Psychiater aufsuchen, oder noch eimal von "ganz unten" anfangen, um die wirklichen Probleme wieder kennenzulernen.wie überall
Wieso soll es bei der Polizei nicht auch so zugehen wie in anderen Betrieben? Mobbing und assoziales Verhalten macht nicht vor der Reviertür halt.