Die Stadt Ulm räumt und streut nicht
Ulm. Der Winter kehrte zurück - und brachte es an den Tag: Die Stadt verlangt vom Bürger, was sie selber nur leidlich tut: räumen und streuen.
Sie heißt "Satzung für den Stadtkreis Ulm über das Reinigen, Schneeräumen und Bestreuen von Gehflächen". Und so liest sie sich auch. Haarklein ist ausgeführt, worauf die Stadt ebenso mehrfach im Jahr hinweist wie darauf, dass verkehrsgefährdendes Grün zurückzustutzen und Laub zu beseitigen ist.
In besagtem Fall wird dem Bürger über drei Seiten hinweg in sieben Paragraphen und zahllosen Absätzen vorgeschrieben, wie es sich mit dem Reinigen von Gehwegen in Ulm verhält und dass "bei Schneehäufungen oder auftauendem Eis zu räumen und bei Schnee- oder Eisglätte zu streuen ist" (Paragraph 1). Betroffen sind Eigentümer, Besitzer, Mieter.
Wer nun nicht so sauber macht, schippt, mit Splitt oder Sand gegen Eis vorgeht - Salz sollte aus ökologischen Gründen nicht verwendet werden -, wie es die Satzung will, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Sie kann geahndet werden mit einer Geldbuße von mindestens 5 Euro und höchstens 1000 Euro. Bei "fahrlässigen Zuwiderhandlungen", was immer das auch sein mag, wird eine Geldbuße bis zu 500 Euro fällig.
So weit, so schön und alles geregelt. Doch was passiert, wenn die Stadt gegen ihre eigenen Vorschriften verstößt? Vor allem regt es die Leute gottsallmächtig auf, wie sich am vergangenen Wochenende einmal mehr zeigte. Eine Anwohnerin des Kornhausplatzes und daselbst Nachbarin zweier städtischer Gebäude, stellte nach dem starken Schneefall fest, dass die Privatleute zwar brav ihre Gehwege geräumt hatten, die öffentliche Hand aber keine Anstalten gemacht hatte, ebenfalls Hand anzulegen.
Im Verlauf des weiteren Samstags war es dann so, dass sich der Schnee vor den Gebäuden der Stadt langsam festtrat, er nachts beinhart fror, so dass am Morgen eine richtige Schleife entstanden war. Dieser Zustand der Spiegelglätte hielt an bis Montagmorgen: Dann wurde zwar der Gehweg nicht vom Eis befreit, aber mit Splitt bestreut, so dass die Gefahr des Ausrutschens leidlich gebannt war.
Das wirft nun die Frage auf, ob ihre eigene Räum- und Streusatzung für die Stadt an Wochenenden außer Kraft tritt. Womöglich bedarf es zur Klärung einer Anzeige - gegen die Stadt.
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Autor: HANS-ULI THIERER | 09.03.2010
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Kornhausplatz-Gehweg: Geräumt vor privaten Häusern, aber nicht vor städtischen. Privatfoto
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Kommentare (6)
Neu-Ulm ist schlimmer...
Da wird vor 10 Uhr im Industriegebiet Lessingstraße überhaupt nicht gestreut...und das ist kein Einzelfall sondern gang und gäbe.Und nicht nur da sondern im gesamten Stadtgebiet auch auf Hauptstraßen...
Streupflicht
habe mir die vergangenen Tage immer wieder gedacht, daß es ein Skandal ist, wenn öffentliche Flächen mit Eispanzer überzogen sind. Das ist besonders für ältere Menschen und Frauen mit Kinderwagen mehr als gefährlich. Bitte Stadt Ulm tut etwas,wenigstens das, was die Pflicht ist.Car2go nicht in der Pflicht?
Wieso räumt Car2Go ihre ja von der Stadt gemieteten (für wieviel eigentlich?) und frei zugänglichen Stellplätze nicht? z.B. auf dem kleinen Parkplatz zwischen Stadttheater und dem Opel Autohaus? Diese Woche: Zentimeterdicke Eiskruste!Ach so: Macht Aufwand, kostet Geld und dann wär Carsharing ja nicht mehr attraktiv? Sollte eigentlich egal sein, ist ja schliesslich auch privat (-wirtschaftlich)