Arm in Waschmaschine abgerissen - Ermittlungen eingestellt

Ulm.  Die Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen gegen die Eltern eingestellt, derem Sohn beim Spielen an der Waschmaschine der Arm abgerissen wurde.

Fünfeinhalb Monate ist es her, das einem Vierjährigen beim Spielen an einer defekten Waschmaschine der Arm abgerissen wurde. Jetzt spricht die Staatsanwaltschaft von einem „tragischen Unfall“ und stellt die strafrechtlichen Ermittlungen ein. Es habe sich kein Verdacht ergeben, dass die Eltern ihrer Aufsichts- und Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen wären, heißt es in einer am Mittwoch veröffentlichten Pressemitteilung.

Letztlich geklärt werden konnte der Unfallhergang freilich nicht. Wie die Staatsanwaltschaft mitteilt, hätten die beiden an dem Geschehen beteiligten Kinder von ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Den vier und elf Jahre alten Buben war vom Gericht ein so genannter Ergänzungspfleger zur Seite gestellt worden, der sich dazu entschied, die Kinder nicht gegen ihre eigenen Eltern aussagen zu lassen.

Wie berichtet, waren die beiden Brüder in der Nacht des 25. Oktober 2009 wieder aufgestanden, nachdem sich auch ihre Mutter schlafen gelegt hatte. Beide hatten sich offenbar an der Waschmaschine zu Schaffen gemacht, an der zwar die Fronttür abmontiert, das Gerät aber eingesteckt war. Normalerweise hätte sich die Trommel nicht in Gang setzen dürfen, alle elektromechanischen Sicherungen waren intakt und nicht manipuliert. Erst beim Schließen des Bullauges stellt der Dorn, der auch die Tür verriegelt, den Kontakt her und gibt die Stromzufuhr frei – was im vorliegenden Fall durch die fehlende Tür nicht möglich war.

Die Untersuchungen haben rund um den Sicherheitsschalter aber Bleistiftspuren ergeben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass ein Bleistift in die für den Türdorn vorgesehene Öffnung des Sicherheitsschalters eingeführt wurde. Da zuvor der Hauptschalter und ebenso der Schalter für die Programmwahl verdreht worden sind, setzte sich die Trommel in Bewegung und riss dem Vierjährigen den linken Arm ab. Wer letztlich den Bleistift eingeführt hat, konnten die Ermittler nicht aufklären, die dafür aber eine Schuld der Eltern ausschließen. Bei diesem Vorgehen hätte auch eine funktionsfähige Waschmaschine in Gang gesetzt werden können. Für die Mutter bestand also keine Pflicht, die defekte Maschine vom Netz zu nehmen.


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Autor: HANS-ULI MAYER | 10.03.2010

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