Ampelanlagen in Ulm werden modernisiert
Ulm. In den kommenden Tagen werden die Ampelanlagen an drei stark befahrenen Kreuzungen der Ulmer Innenstadt modernisiert. Zur Senkung der Energiekosten werden die Ampeln an den Kreuzungen Theater, Ehinger Tor und an der Gänstorbrücke mit LED-Technik ausgerüstet.
Während dieser Zeit sind die Ampelanlagen für je einen Tag außer Betrieb. Der Verkehr wird dann durch Polizeibeamte geregelt.
Folgende Kreuzungen sind dann betroffen:
An Fronleichnam, 3. Juni (Donnerstag), ab 07.00 Uhr, und Freitag, 4. Juni, ab 06.00 Uhr auf der Kreuzung vor dem Ulmer Theater (Olgastraße/Neutorstraße/Wengengasse).
Am Mittwoch, 9. Juni, ab 06.00 Uhr, am Gänstorknoten (Neue Straße/Basteistraße/Münchner Straße).
Am Samstag, 12. Juni, ab 07.00 Uhr, am Ehinger Tor (Neue Straße, Wagnerstraße, Bismarckring).
Die Verkehrsregelung dauert jeweils so lange, bis die Arbeiten an den Ampeln beendet sind. Da selbst erfahrene Autofahrer oft nicht wissen, was die Handzeichen der Beamten bedeuten, gibt die Polizei folgende Tipps:
Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten sind bindend. Sie gehen allen anderen Regeln vor, auch Verkehrszeichen und Ampeln. Wer sie nicht beachtet, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Der nach oben ausgestreckte Arm des Polizisten entspricht dem Gelblicht der Ampel.
Man muss also vor der Kreuzung warten, bis das nächste Zeichen folgt. Ist man schon auf der Kreuzung, muss man sie räumen.
Streckt der Beamte einen oder beide Arme quer zur Fahrtrichtung, bedeutet das "Halt vor der Kreuzung", genau wie eine rote Ampel.
Vereinfacht drückt dies eine Eselsbrücke aus: "Siehst Du Brust oder Rücken, musst Du auf die Bremse drücken!". Das Zeichen gilt fort, solange der Beamte so stehen bleibt, auch wenn er in gleicher Richtung winkt oder die Arme senkt. Denn jetzt ist der Querverkehr an der Reihe, der den Polizisten von der Seite sieht.
Wer von dort abbiegen will, muss die allgemeinen Regeln des Abbiegens beachten, also zum Beispiel Entgegenkommende durchfahren lassen. Außerdem können Polizisten Zeichen und Weisungen geben, etwa um einem Einzelnen Hilfestellung zu geben.
Folgende Kreuzungen sind dann betroffen:
An Fronleichnam, 3. Juni (Donnerstag), ab 07.00 Uhr, und Freitag, 4. Juni, ab 06.00 Uhr auf der Kreuzung vor dem Ulmer Theater (Olgastraße/Neutorstraße/Wengengasse).
Am Mittwoch, 9. Juni, ab 06.00 Uhr, am Gänstorknoten (Neue Straße/Basteistraße/Münchner Straße).
Am Samstag, 12. Juni, ab 07.00 Uhr, am Ehinger Tor (Neue Straße, Wagnerstraße, Bismarckring).
Die Verkehrsregelung dauert jeweils so lange, bis die Arbeiten an den Ampeln beendet sind. Da selbst erfahrene Autofahrer oft nicht wissen, was die Handzeichen der Beamten bedeuten, gibt die Polizei folgende Tipps:
Zeichen und Weisungen von Polizeibeamten sind bindend. Sie gehen allen anderen Regeln vor, auch Verkehrszeichen und Ampeln. Wer sie nicht beachtet, muss mit einem hohen Bußgeld rechnen. Der nach oben ausgestreckte Arm des Polizisten entspricht dem Gelblicht der Ampel.
Man muss also vor der Kreuzung warten, bis das nächste Zeichen folgt. Ist man schon auf der Kreuzung, muss man sie räumen.
Streckt der Beamte einen oder beide Arme quer zur Fahrtrichtung, bedeutet das "Halt vor der Kreuzung", genau wie eine rote Ampel.
Vereinfacht drückt dies eine Eselsbrücke aus: "Siehst Du Brust oder Rücken, musst Du auf die Bremse drücken!". Das Zeichen gilt fort, solange der Beamte so stehen bleibt, auch wenn er in gleicher Richtung winkt oder die Arme senkt. Denn jetzt ist der Querverkehr an der Reihe, der den Polizisten von der Seite sieht.
Wer von dort abbiegen will, muss die allgemeinen Regeln des Abbiegens beachten, also zum Beispiel Entgegenkommende durchfahren lassen. Außerdem können Polizisten Zeichen und Weisungen geben, etwa um einem Einzelnen Hilfestellung zu geben.
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31.05.2010
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Eine der betroffenen Kreuzungen: Die Kreuzung Münchner Straße und Neue Straße/Basteistraße beim Congress Centrum Ulm Foto: stk
Bild 1 von 11
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