Zoll stoppt artengeschützte High Heels
Ulm. Zollbeamte des Zollamts Ulm-Donautal fanden gestern in einer Postsendung aus den USA ein Paar High Heels aus Pythonleder, das an eine Dame aus Ulm adressiert war.
Weil Pythonleder nach den Bestimmungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens geschützt ist und eine erforderliche Einfuhrgenehmigung nicht vorlag, stellten die Zöllner die Sendung sicher.
Die Empfängerin erschien nicht am Amt, sondern teilte dem Zoll schriftlich mit, dass sie die Annahme des Pakets verweigere.
Die Schuhe wurden eingezogen und der Fall zuständigkeitshalber dem Bundesamt für den Naturschutz übergeben. Auf dem mutmaßlich bereits gezahlten Kaufpreis in Höhe von umgerechnet knapp 300 Euro wird die Dame wohl sitzenbleiben.
Die Empfängerin erschien nicht am Amt, sondern teilte dem Zoll schriftlich mit, dass sie die Annahme des Pakets verweigere.
Die Schuhe wurden eingezogen und der Fall zuständigkeitshalber dem Bundesamt für den Naturschutz übergeben. Auf dem mutmaßlich bereits gezahlten Kaufpreis in Höhe von umgerechnet knapp 300 Euro wird die Dame wohl sitzenbleiben.
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Autor: SWP | 09.02.2012
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Die vom Zoll beschlagnahmten High Heels.
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