Anklage wegen versuchten heimtückischen Mordes
Ulm/ Göppingen. Eine 64-Jährige Frau hat im Mai ihrem schlafenden Mann etwa drei Liter kochendes Wasser über den Kopf geschüttet und danach erst mit einer Krücke und dann mit einem Baseballschläger auf ihn eingeschlagen. Die Staatsanwaltschaft Ulm hat nun Anklage wegen versuchten heimtückischen Mordes erhoben.
In der Anklage der Staatsanwaltschaft Ulm wird der Frau zur Last gelegt, dass sie im Mai diesen Jahres mit ihrer Tat versucht habe, ihren schlafenden Ehemann zu töten. Als Motiv nennt die Staatsanwaltschaft die jahrelangen Probleme des Ehepaars und die daraus resultierenden Auseinandersetzungen. Der Mann erlitt durch die Tat seiner Frau Verbrühungen zweiten und dritten Grades im Gesichtsbereich und am Oberkörper, insgesamt waren zwanzig Prozent der gesamten Hautoberfläche betroffen. Nachdem die 64-Jährige das kochende Wasser über ihren Mann ausgeschüttet hatte griff sie ihn mit einer Krücke und einem Baseballschläger an, welche ihr ihr Ehemann aber beide entwenden konnte.
Der Ehemann musste nach der Tat über Monate stationär in einer Spezialklinik und einer Rahabilitationseinrichutng behandelt werden. Die Täterin räumte den Tatablauf ein, bestritt jedoch eine Tötungsabsicht. Nach einem Gutachten der Staatsanwaltschaft Ulm kann eine Schuldunfähigkeit ausgeschlossen werden; es wird angenommen, dass die Täterin den Tod ihres Mannes durch ihre Tat billigend in Kauf genommen hat aber eine konkrete Tötungsabsicht nicht bestand. Die Täterin befindet sich sei Ende Mai in Untersuchungshaft.
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01.10.2010
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