Tübingen
: Drei Leute des Ordnungsdienstes verletzt

In der Nacht zum Samstag haben zwei Männer und eine Frau in der Tübinger Neckargasse drei Mitarbeiter des kommunalen Ordnungs- und Vollzugsdienstes der Stadt Tübingen angegriffen und verletzt.
Von
hz
Tübingen

Symbolbild: Hans-Jörg Schweizer

Nicht gesetzt

Gegen 2 Uhr am frühen Samstagmorgen waren dir drei Vollzugsbediensteten auf Streifenfahrt, als aus einer Personengruppe heraus gegen ihr Dienstfahrzeug getreten wurde. Zudem wurden die Vollzugsbediensteten beleidigt, die deshalb aus ihrem Fahrzeug ausstiegen, um die Personalien eines Verdächtigen festzustellen.

Dieser verweigerte zunächst die Angabe seiner Personalien und äußerte sich weiterhin beleidigend, so berichtet es die Polizei. Als dem 19-Jährigen weitere Maßnahmen angedroht wurden, schlug er einem 39-jährigen Ordnungsdienstmitarbeiter ins Gesicht. Es entstand ein Gerangel, bei dem sich der 39-Jährige und sein 38-jähriger Kollege leichte Verletzungen zuzogen. In der Folge spuckte eine 19-jährige Frau einer 32-jährigen Ordnungsdienstmitarbeiterin ins Gesicht. Als die 19-Jährige daraufhin festgehalten wurde, brachte ein 20-Jähriger die Ordnungsdienstmitarbeiterin zu Fall. Sie zog sich, wie auch ihre beiden Kollegen, leichte Verletzungen zu. Alle wurden vom hinzugerufenen Rettungsdienst behandelt. Zwei der Verletzten konnten ihren Dienst nicht fortsetzen, die 32-Jährige musste zur Behandlung in ein Krankenhaus gebracht werden.

Im Verlauf der Auseinandersetzung setzte einer der Ordnungsdienstmitarbeiter Pfefferspray ein. Zur Befriedung der Lage waren aber schließlich mehrere Streifen der Polizei im Einsatz. Auch die Polizisten, welche die Personalien feststellen wollten, wurden von den Tatverdächtigen beleidigt. Die beiden jungen Männer mussten schließlich mit aufs Polizeirevier genommen werden. Alle Beschuldigten waren alkoholisiert, so ein Polizeisprecher auf Nachfrage. Alle drei wurden schließlich wieder auf freien Fuß gesetzt. Sie erwarten entsprechende Anklagen. Das Polizeirevier Tübingen ermittelt.

Am Dienstfahrzeug des Ordnungs- und Vollzugsdienstes entstand nach derzeitigem Stand kein Sachschaden.