Stromtrasse: Pläne liegen aus
Senden. Es geht los: Ab Montag können sich Betroffene zu der geplanten neuen Trasse für die Hochspannungsleitung im Norden von Senden äußern. Der weitere Ablauf des Verfahrens steht noch nicht detailliert fest.
Der Fußballverein Ay hat seinen Protest angekündigt. Und sicher ist auch der eine oder andere Landwirt nach wie vor nicht einverstanden mit dem geplanten Verlauf der aufgerüsteten Hochspannungsleitung der ENBW nördlich von Senden. Ab Montag können sämtliche Betroffenen sowie alle Träger öffentlicher Belange die Planunterlagen im Sendener und Neu-Ulmer Rathaus einsehen und Einwände erheben. Damit beginnt für die Öffentlichkeit das Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der Seile und Masten vom Ortsrand weg über das Gelände des Fußballvereins Ay.
Wie berichtet, hatte sich der Energieversorger nach einer raumplanerischen Überprüfung aller drei möglichen Trassenverläufe für diese so genannte "grüne" Variante entschieden. Die Bestandstrasse am Ortsrand von 220 auf 380 Kilovolt aufzurüsten, wurde verworfen, um Senden Entwicklungsmöglichkeiten zu lassen. Die "Waldtrasse" noch weiter nördlich wäre zu teuer und aufwendig gewesen. Beim jetzt bei der Regierung von Schwaben beantragten Verlauf können vier von sechs Masten auf öffentlichem Grund gebaut werden. Für die Landwirte soll es kaum Einschränkungen geben, allerdings müssen sie der Überspannung ihrer Felder zustimmen. Am 30. Juli ist der Antrag auf Planfeststellung bei der Regierung in Augsburg eingegangen.
Der weitere Fahrplan sieht so aus: Von Montag, 13. September, an liegen die Pläne in den Rathäusern aus - und zwar bis 12. Oktober. Bis 26. Oktober kann dann jeder Betroffene bei der Stadt oder der Regierung in Augsburg Widerspruch geltend machen. Danach wird die ENBW gefragt, ob sie den Einsprüchen abhelfen kann. Die Regierung wägt ab und berücksichtigt "den Umfang und die Qualität" der Kritik, erklärt Sprecher Karl-Heinz Meyer: Sind die Gegenargumente zu vernachlässigen, ergeht der Planfeststellungsbeschluss. Ist der Aufschrei massiv, wird eventuell ein öffentlicher Erörterungstermin veranstaltet. Wobei "öffentlich" nicht ganz stimmt, weil nur jene kommen dürfen, die in der Frist Einwände erhoben haben. Die Presse kann zugelassen werden, wenn die Meinungsführer dem auch zustimmen.
Letztlich ist es wieder eine Abwägungsfrage für die Leiterin des Sachgebietes Handel, Gewerbe, Straßenverkehr bei der Regierung, ob sie den Feststellungsbeschluss ohne Auflagen erlässt oder nicht. Gegen die Entscheidung kann in den vier Wochen danach beim Verwaltungsgericht Augsburg geklagt werden.
Genau das hat der FV Ay angekündigt. "Es gibt einen Ausschussbeschluss, wonach wir uns wehren wollen, falls die Leitung über unseren Sportplatz kommt", sagt Ulrich Hanser vom Verein. Er wundere sich sowieso, dass erst die Wunsch-Trasse festgelegt wird und dann mit den Grundstückseigentümern und -nutzern gesprochen werden soll. Das Vereinsgelände gehört einer Erbengemeinschaft, die der Überspannung nicht zustimmen wolle. Die Grundstücke seien der Stadt nur in Erbpacht überlassen worden. Und die Landwirte seien stinkig, weil der Sendener Bürgermeister Kurt Baiker nie mit ihnen geredet habe.
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Autor: NIKO DIRNER | 09.09.2010
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