GPS geht vor Gericht
Senden. Die Sanierung der Altlasten unter dem GPS-Gelände in Senden beschäftigt nun das Verwaltungsgericht Augsburg. Der Besitzer des Areals ist nicht einverstanden mit den strengen Vorgaben des Landratsamts.
Ob die vom Landratsamt Neu-Ulm angeordneten Laborversuche zu innovativen Beseitigungsmethoden von Halogen-Kohlenwasserstoffen laufen? Der im Amt dafür Zuständige, Gerhard Wieser, weiß es nicht. "Fest steht aber, dass sie bis zum 31. Oktober beendet sein müssen." Diese und weitere Fristen hat die Behörde dem Eigentümer des GPS-Geländes in Senden gesetzt. Das Landratsamt will, dass die GPS GmbH endlich die krebserregenden Stoffe Tetrachlorethen und Trichlorethen aus dem Grundwasser unter dem Areal holt. Doch die Verantwortlichen um Dr. Nikolaus von Seemann versuchen seit Jahren, die für sie günstigste Lösung durchzusetzen. Deshalb hat der Rechtsanwalt des Unternehmens gegen die Vorgaben des Landratsamts und gegen den daraufhin angeordneten Sofortvollzug Klage beim Verwaltungsgericht Augsburg eingereicht.
"Wir streiten uns nicht um die Sanierung. Wir streiten uns darum, wie umfangreich sie sein muss", betont Wieser. Wie berichtet, hat das Wasserwirtschaftsamt (WWA) entschieden, dass bis in die tertiären Grundwasserschichten saniert werden muss, was mit herkömmlichen Techniken teuer ist. Die Eigentümer des GPS-Geländes wollen nur das oberflächennahe, quartäre Grundwasser reinigen. Aus dieser Schicht entnehmen die Menschen im Illertal ihr Brunnenwasser, wovor die Behörden Jahr für Jahr im Abstrombereich des GPS-Areals warnen. Bei der letzten Messung lagen die Werte höher als in den Vorjahren.
Nicht nur bei der eigentlichen Sanierung aber gehen die Ansichten auseinander. "Wir streiten uns auch darüber, was bis dahin passieren soll", sagt Wieser. Das Landratsamt hat angeordnet, dass die provisorische Anlage wieder angeworfen werden muss. Bis 2009 war mit Pumpen verseuchtes Wasser nach oben gefördert, gereinigt und zurückgeleitet worden. Dann lief der Mietvertrag für die Pumpen aus, von Seemann organisierte keinen Ersatz. Der Geschäftsmann stehe auf den Standpunkt, dass Kosten und Nutzen dieses Verfahrens in keinem angemessenen Verhältnis stehen, sagt Wieser. "Das Landratsamt aber hält dieses Vorgehen für sinnvoll, um die Konzentration der Chemikalien im Grundwasser zu senken."
Wieser ist nun dabei, auf den umfangreichen Schriftsatz der GPS zu antworten, die von einem Geologen beraten wird. Er hat dazu eine Stellungnahme des WWA angefordert. Die Akten gehen dieser Tage ans Verwaltungsgericht. Das wird dann zunächst darüber befinden, welche Position plausibler erscheint. Halten die Richter die Argumente der Behörden für stichhaltiger, wird der sofortige Vollzug vermutlich in Kraft bleiben. Dann müsste die GPS die Fristen einhalten. Tut sie das nicht, drohen Zwangsgelder in Höhe von mehreren tausend Euro. Letztlich kann das Landratsamt auch in die Ersatzvornahme gehen, sprich: Die Arbeiten ausführen lassen und das Geld bei von Seemann wieder eintreiben. Ist das Gericht jedoch der Ansicht, dass eine Klage gegen die Sanierungsvorgaben Aussicht auf Erfolg hat, passiert vermutlich bis zur Verhandlung erstmal gar nichts.
Von Seemann antwortete bis gestern nicht auf Fragen zu den Altlasten - und auch nicht zum zweiten Rechtsstreit seiner Firma. Dabei geht es, wie berichtet, um den vor 13 Jahren von Stadt und Landratsamt abgelehnten Bau eines Supermarkts auf dem GPS-Areal. Der zuständige Richter am Verwaltungsgerichtshof ist noch im Urlaub.
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Autor: NIKO DIRNER | 03.09.2010
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