EU-Verordnung für Metzger
Am 1. Januar trat die neue Hygieneverordnung der EU für Fleischerbetriebe mit eigener Schlachtung in Kraft. Sie zielt auf Großbetriebe, gilt bei uns aber auch für kleine Metzgereien. Während Österreich für seine Handwerksbetriebe von dem Recht der EU-Ausnahmeregelung Gebrauch macht, müssen deutsche Metzger Auflagen wie große Industriebetriebe erfüllen. Davon betroffen sind vor allem Bayern und Baden-Württemberg. Denn hier sind 42 Prozent aller deutschen Metzger angesiedelt. mt
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11.03.2010
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