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Bahnunglück: Fahrzeugführer trifft keine Schuld

Der Fahrtenschreiber ist nach dem tödlichen Unfall an einem Bahnübergang ausgewertet: Die Signalanlage war in Ordnung, der Zug nicht zu schnell. Und: Die Toten waren nicht berauscht.

Autor: OLIVER HEIDER |
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Eineinhalb Wochen nach dem tödlichen Unfall an einem Bahnübergang in Günzburg ist die „Elektronische Fahrtenregistrierung (EFR)“, der Fahrtenschreiber, ausgewertet worden. Demnach hat der Signalgeber funktioniert, für den Zug „freie Fahrt und kein Haltgebot“ gegolten. Wie die Polizei mitteilt, habe der Triebfahrzeugführer eine Schnellbremsung eingeleitet. Das bestätige die EFR ebenso wie den Umstand, dass der Regionalexpress mit weniger als den an diesem Übergang erlaubten 60 Kilometern pro Stunde unterwegs war.

Laut Polizei ist aufgrund mehrerer Zeugenaussagen davon auszugehen, dass der zum Unfallzeitpunkt verkehrstüchtige Triebfahrzeugführer ein Pfeifsignal als Warnung des herannahenden Zuges abgab. Dem 39-Jährigen könne nach derzeitigem Ermittlungsstand kein Fehlverhalten zur Last gelegt werden. Den Mann, der einen schweren Schock erlitt, will die Bundespolizei in den nächsten Tagen vernehmen.

Auch eine 16-Jährige, die den Unfall überlebt hatte, sei noch nicht vernommen worden, um ihr „eine Trauerzeit zu ermöglichen“. Das Mädchen hatte den durch Andreaskreuz und Warnlicht gesicherten Bahnübergang überquert. Ihre Schwester und deren Freundin (beide 15) – sie liefen hinter ihr – erfasste der Zug dagegen. Beide starben noch am Unfallort.

Die durch die Staatsanwaltschaft Memmingen angeordnete Obduktion der beiden Leichname ergab, dass „aufgrund der Schwere der Verletzungen keine ärztliche Hilfe mehr möglich war“. Anhaltspunkte, dass die Mädchen unter dem Einfluss berauschender Mittel gestanden haben, lägen nicht vor.

Die Günzburger Polizei ermittelt indes weiter. Auch sie untersucht, ob die Bahnanlagentechnik voll funktionsfähig war. Nach Abschluss der polizeilichen Ermittlungen entscheidet die Staatsanwaltschaft Memmingen, ob ein Unfallgutachten erstellt wird. Ein Gutachter hatte am Tatabend die notwendigen Spuren an dem Bahnübergang in der Ulmer Straße gesichert.

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