"So etwas macht kein normaler Händler"
Memmingen. Wenig Bewegung im Memminger Gammelfleischprozess. Während die Verteidigung den Zoll kritisiert, bleibt eine Frage ungeklärt: Durften im Illertisser Kühlhaus
Kollmer Schlachtabfälle eingelagert werden?
Sauber und korrekt. So hat gestern der Chef eines großen Fleischexporteurs aus Hamburg die Geschäftsbeziehungen mit der Kühlhaus-Firma Kollmer in Illertissen beschrieben. Der Geschäftsmann aus der Hansestadt trat am zweiten Tag des so genannten Gammelfleisch-Prozesses am Landgericht Memmingen als Zeuge auf. Dem früheren Kollmer-Chef stellte er ein gutes Zeugnis aus. "Wir haben nie Gammelfleisch aus Illertissen erhalten." Zwar sei in einem Fall tatsächlich eine mehrere Tonnen schwere Kollmer-Lieferung beanstandet worden. "Reklamationen aber sind in der Fleischbranche nichts Ungewöhnliches. Das war nichts furchtbar Wildes."
Wie berichtet, muss sich der ehemalige Geschäftsführer des Illertisser Kühlhausbetriebs vor Gericht verantworten, weil er gegen das Lebensmittel-Hygienegesetz verstoßen und sich des Betrugs in 15 Fällen schuldig gemacht haben soll. Der heute 45 Jahre alte Unternehmer soll rund 700 Tonnen Fleisch der Kategorie III an Lebensmittelbetriebe verkauft haben. Fleisch, das maximal zur Herstellung von Tierfutter hätte verwendet werden dürfen, wie es heißt. Der zweifache Familienvater bestreitet die Vorwürfe. Er habe niemals Schlachtabfälle als Lebensmittel verkauft.
Das kann sich auch der langjährige Geschäftspartner aus Hamburg nicht vorstellen. Man könne einem Kunden "grundsätzlich nicht einfach so Ekelfleisch unterjubeln". Schließlich würden ankommende Lieferungen kontrolliert. Gammelfleisch in den Lebensmittelkreislauf schleusen? "So etwas macht doch kein normaler Fleischhändler." Ob auch der heutige Angeklagte einer dieser normalen Fleischhändler war, sagte der Zeuge nicht.
Wie begrenzt mitunter die Kontrollmöglichkeiten in der tagtäglichen Praxis waren, machte der Leiter des Veterinäramts im Landratsamt Neu-Ulm deutlich. Fast täglich seien seine Mitarbeiter in dem Illertisser Kühlhaus unterwegs gewesen. Die Kontrolle der zumeist tiefgefrorenen Lieferungen sei stichpunktartig und in der Tat nur eingeschränkt möglich gewesen: "Bei gefrorener Ware können sie vielfach nur sagen: Das sieht aus wie Material aus tierischer Herkunft. Eine weitere Spezifizierung ist nicht möglich." Die Veterinäre müssten sich vor Ort schlichtweg auf die guten Absichten des Betriebs verlassen. Die Kooperation mit den Kollmer-Mitarbeitern jedenfalls habe alles in allem gut funktioniert.
Auf die Ermittlungsergebnisse der Kontrollbehörden will sich die Verteidigung in dem Verfahren offenbar nicht verlassen. Anwalt Ingo Hoffmann kritisierte gestern die lückenhaften Recherchen des Zolls. Wichtige Zeugen etwa seien nicht vernommen worden. Das müsse nun in der laufenden Verhandlung nachgeholt werden. "Diese fehlenden Ermittlungserfolge gehen zu Lasten meines Mandanten."
Unbeantwortet blieb gestern die Frage, ob der Kühlhaus-Betrieb, wie 2004 offenbar geschehen, Schlachtabfälle in einer seiner Hallen lagern durfte. Eine Lizenz zur Einlagerung von Fleisch der Kategorie III, das nicht für den menschlichen Verzehr bestimmt ist, habe Kollmer nie besessen, betonte ein Mitarbeiter des Veterinäramts. Wohl aber eine Genehmigung zum Lagern von Schlachtabfällen für die Herstellung von Medikamenten. Ein Widerspruch? Nicht unbedingt, sagte der Zeuge. Die Rechtslage sei damals schwierig gewesen. Heute seien die Dinge hingegen klarer geregelt, die Gesetzeslage sei eindeutig,
Der Prozess am Landgericht wird am Dienstag, 17. November, von 8.30 Uhr an fortgesetzt.
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Autor: CARSTEN MUTH | 12.11.2009
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Flankiert von den Verteidigern Horst Koller (links) und Ingo Hoffmann: der frühere Chef der Illertisser Kühlhausfirma auf der Anklagebank. Foto: Action Press
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