Schläge am Schwörmontag

Ehingen.  120 und 100 Stunden gemeinnützige Arbeit müssen zwei Urspringschüler leisten. Sie hatten in Ulm einen 18-Jährigen mit Schlägen verletzt.

Eine Nasenpyramiden-Trümmerfraktur und eine Stirnhöhlenfraktur hat ein 18-Jähriger am Schwörmontag vergangenen Jahres in Ulm erlitten: Zwei damals 19- und 18-jährige Urspringschüler hatten ihn in einer Ulmer Discothek krankenhausreif geschlagen. Dafür sind sie jetzt vom Amtsgericht in Ehingen zu 120 beziehungsweise 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt worden. Zudem müssen sie dem Geschädigten 6000 Euro Schmerzensgeld bezahlen.

Richter Wolfgang Lampa folgte in seinem Urteil dem Antrag von Christian Grotz auf Seiten der Staatsanwaltschaft. Anwalt Reinhard Birkenstock aus Köln, der Verteidiger eines der Angeklagten, hatte schon zu Beginn der Verhandlung auf einen Täter-Opfer-Ausgleich gedrängt.

So glatt wollte der Richter das Verfahren aber nicht laufen lassen, wie Lampa in der Urteilsbegründung sagte: "Ich wollte schon deutlich machen, dass nicht alles mit Geld zu regeln ist." Denn ein solches Verfahren, in dem er nach Jugendrecht geurteilt habe, besitze schließlich auch Erziehungscharakter.

Auf den groben Sachverhalt hatten sich die Beteiligten zuvor geeinigt: Sie waren der Version des Opfers und Nebenklägers gefolgt, der als Zeuge aussagte. Der 18-Jährige hatte bei einer Geburtstagsfeier im abgegrenzten so genannten Vip-Bereich der Diskothek die beiden jetzigen Angeklagten angesprochen, denn sie hatten keine offizielle Einladung. "Gibts hier ein Problem?", hatte er gesagt. Dann sei er gestoßen und geschlagen worden: mindestens einmal von jedem Angeklagten. Diese räumten die Schläge vor Gericht auch ein.

Dass es statt der vom Nebenklägervertreter geforderten "nicht unter 10 000 Euro" nur 6000 Euro Schmerzensgeld gab, begründete der Richter auch damit, dass das Opfer keine bleibenden Schäden zurückbehalten hat. In einer Operation war die gebrochene Nase gerichtet worden. Mildernd wertete Lampa auch, dass sich die Angeklagten im Saal per Handschlag beim Opfer entschuldigten, "wenn auch auf Intervention der Anwälte."


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Autor: RAINER SCHÄFFOLD | 11.03.2010

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