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Keine Mehrheit für Tempolimit auf B 28

Nur Grüne und SPD waren im bayerischen Verkehrsausschuss für ein Tempolimit auf der B 28. Doch der Kampf für die lärmgeplagten Aufheimer geht weiter.

Autor: NIKO DIRNER |
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Es war der erste Tagesordnungspunkt in der 77. Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie des bayerischen Landtages am vergangenen Donnerstag: „Anwohnerlärmschutz: Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B 28 zwischen Dreieck Hittistetten und Ausfahrt Senden/St 2031“. Den Antrag hatte, wie berichtet, die Landtags-Fraktion der Grünen im November eingereicht. Sie sind damit baden gegangen: Nur die Sozialdemokraten im Ausschuss waren am Donnerstag ebenfalls für ein Tempolimit, die Vertreter von CSU, FDP und Freien Wählern stimmten dagegen, teilte ein Parlamentssprecher auf Anfrage der SÜDWEST PRESSE mit.

Mit einer zunächst auf ein Jahr beschränkten Geschwindigkeitsbeschränkung von 100 Stundenkilometer zwischen 6 und 22 Uhr sowie von 80 zwischen 22 und 6 Uhr sollte die „unerträgliche und gesundheitsgefährdende“ Lärmbelastung der Aufheimer durch die B 28 gemindert werden, hatte die Augsburger Landtagsabgeordnete der Grünen, Christine Kamm, im November erklärt. Trotz der Niederlage im Ausschuss sei das Thema nicht vom Tisch. Das betonte Kamm gestern auf Anfrage. Der Antrag werde im Plenum erneut behandelt. „Bis dahin rede ich mit den Freien Wählern. Vielleicht war ihnen die Situation vor Ort nicht klar.“

Vielleicht hatten sie sich auf die Stellungnahmen von Minister Joachim Herrmann verlassen. Demnach werden nach Berechnungen von 2008 tags wie nachts „die Auslösewerte für eine Lärmsanierung deutlich unterschritten“. Kamm dazu: Die objektiv unerträgliche Lärmbelastung der Aufheimer sei offenbar kein Thema für den Minister. Denn der 2,5 Meter hohe Lärmschutzwall an der B 28 funktioniere, anders als das bayerische Innenministerium meine, nicht. Er leiste aus ihrer Sicht „keinen wesentlichen Beitrag zur Lärmminderung“.

Die Augsburger Parlamentarier betonte, sie werde sich weiterhin für ein Tempolimit einsetzen – so lange, bis bauliche Lösungen, beispielsweise ein Flüsterbelag, umgesetzt sind. „Eine Geschwindigkeitsbegrenzung wäre auch kein Novum in Bayern, das gibt es etwa auch auf der B 17 in Augsburg.“ Es sei ein Fehler, dass die bayerische Landesregierung den freien Verkehrsfluss stets als vorrangig betrachte.

1 Kommentar

25.01.2013 21:49 Uhr

Der freie Verkehrsflus IST vorrangig!

Wenigstens in Bayern gehen die Uhren noch anders als in Ulm, wo die SPD und die Grünen diejenigen, die das Geld verdienen, schikanieren, wo sie nur können.

Schauen wir uns die B 30 mit 120 und die B10 mit 80 an...

Ach ja: Und was die SWP dazu schreibt, da könnte man meinen, sie wäre jetzt das neue Verkündungsblatt der Grünen!

Ebenso bei der Schulpolitik mit G9, wo die SWP angegriffen wird und die Grünen über den Klee gelobt werden.

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