Die notwendige freie Fläche pro Anlage ist auch abhängig von der Größe der Anlage, aber als Faustregel kann man hier 4000 bis 5000 Quadratmeter pro Anlage ansetzen, also bei 18 Anlagen locker 8-9 Hektar Wald, der dauerhaft verloren geht (zumindest während der Betriebszeit der Anlagen über mehrere Jahrzehnte). Nicht gerade wenig "Kleinholz". Dass der zitierte "Gutachter" dazu keine Aussage machen konnte, spricht nicht gerade für seine Kompetenz, um es mal vorsichtig zu formuliern. Wenn dort im Umfeld noch ein paar Greifvögel, z.B. Milane wohnen, wird es richtig bitter für die Planer. Zumindest diese seltenen Vögel genießen noch einen gewissen Schutz!
Warum sollte ein halbwegs vernünftiger Investor gerade hier Geld investieren,wenn schon die ersten Analysen ergeben, dass der Standort, wenn überhaupt, nur ganz knapp geeignet ist? Wird hier das Interesse der Grundbesitzer vor Ort über Gebühr in den Mittelpunkt gestellt, die sich "gigantische" Pachteinnahmen versprechen (der Windertrag kann denen ja egal sein)? Man kann jedem, vor allem den "kleinen" Bürgern raten, hier äußerst vorsichtig zu sein und sich nicht auf "windige Geschäfte" einiger Leute einzulassen, die auf jeden Fall abkassieren werden, unabhängig, ob der Windertrag stimmt. Negative Beispiele gibt es genug (Stichwort "Grauer Kapitalnmarkt"). Die Privat-Investoren stehen voll im unternehmerischen Risiko ohne jeglichen Schutz oder Garantien. Wenn der, wohlgemerkt nur vermutete bzw. vorhergesagte Windertrag nicht stimmt, ist ihr Geld weg, verloren und perdu! Auch Stiftung Warentest warnt regelmässig....
In einer kürzlich erfolgten Sitzung des Elchinger Gemeinderats wurde bekannt, dass der TÜV Süd festgestellt hat, dass die Windstärke vor Ort zu schwach wäre um dort ein Vorranggebiet auszuweisen.
Der TÜV Süd hat das allerdings nicht gemessen, sondern er hat sich auf die Ertrgasdaten des Seligweiler Windrads berufen. D.h. mit anderen Worten - das Windrad taugt dort an diesem Standort nichts, die angestrebten 3,5 Millionen Kiklowatt Ertrag ist wohl reines Wunschdenken des Betreibers gewesen. So wie es aussieht, wurde damals wohl kein Windgutachten erstellt oder es war ein reines "Gefälligkeitsgutachten" um den 60 Prozent Referenzwert nachweisen zu können, damit die Betreiber die erhöhte Einspeisevergütung für die kompletten zwanzig Jahre einstreichen können. Aus meiner Sicht wäre das dann ein Betrug, leider ist dieses Vorgehen durch das EEG-Gesetz so gewollt worden. Insofern macht sich der Gesetzgeber an diesen Betrug am Stromkonsumenten als Hauptverursacher mitschuldig.
Offenbach/Berlin Eine Woche vor Beginn des meteorologischen Sommers fühlt sich das Wetter eher wie Herbst an. Mancherorts fiel sogar Schnee. Auf dem Brocken im Harz, dem höchstem Berg in Norddeutschland, lag am Freitag eine 13 Zentimeter dichte Schneedecke, wie der Deutsche Wetterdienst mitteilte. mehr(6)
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Abzuholzende Fläche
Die notwendige freie Fläche pro Anlage ist auch abhängig von der Größe der Anlage, aber als Faustregel kann man hier 4000 bis 5000 Quadratmeter pro Anlage ansetzen, also bei 18 Anlagen locker 8-9 Hektar Wald, der dauerhaft verloren geht (zumindest während der Betriebszeit der Anlagen über mehrere Jahrzehnte). Nicht gerade wenig "Kleinholz". Dass der zitierte "Gutachter" dazu keine Aussage machen konnte, spricht nicht gerade für seine Kompetenz, um es mal vorsichtig zu formuliern.Wenn dort im Umfeld noch ein paar Greifvögel, z.B. Milane wohnen, wird es richtig bitter für die Planer. Zumindest diese seltenen Vögel genießen noch einen gewissen Schutz!