Erbach klagt nicht gegen Querspange

Erbach.  Die Stadt Erbach wird nicht gegen den Planfeststellungsbeschluss für die Querspange klagen. Weil Klagen keine Aussicht auf Erfolg haben.

Rechts im Zuschauerraum des Kultursaals der Jahnschule saßen am Montag die Befürworter der Querspange von der B 311 zur B 30: vor allem Erbacher, Anwohner der Ehingerstraße. Links saßen die Gegner: Donaurieder und Dellmensinger. Und es war wie immer: Die einen applaudierten bei Aussagen der Mitglieder des Technischen Ausschusses, während die anderen buhten. Und umgekehrt. Das Straßenbauprojekt spaltet die Stadt. Der Ton ist gereizt.

Der Ausschuss beriet über die Frage, ob die Stadt Erbach gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Tübingen für die Querspange klagen soll. "Die Anregungen und Forderungen der Stadt sind in dem Plan wenig bis gar nicht berücksichtigt worden", sagte Uwe Gerstlauer von der Bauverwaltung. Wie mehrfach berichtet, fordert die Stadt unter anderem, dass die geplante Überführung der Bahnlinie Ulm-Friedrichshafen bei Dellmensingen als Unterführung gebaut wird; die B 311 bei der Abzweigung in Donaurieden soll zudem nicht als Brücke über die Querspange, sondern unter ihr durch geführt werden. Gerstlauer hatte in der Sitzungsvorlage sämtliche Forderungen der Stadt aufgelistet und die rechtliche Einschätzung dazugestellt. Die nüchterne Erkenntnis: Lediglich bei vier Punkten könnte die Stadt überhaupt eine Klage einreichen, Aussicht auf Erfolg hätte aber keine.

Kai-Markus Schenek, Fachanwalt für Verwaltungsrecht aus Stuttgart, hatte die Möglichkeiten der Stadt geprüft und erläuterte den Ausschussmitgliedern die Hintergründe: "Grundsätzlich gilt, dass die Stadt in eigenen Rechten betroffen sein muss, wenn sie gegen einen Punkt im Planfeststellungsbeschluss klagen will." Die drei wichtigsten dieser Rechte seien, dass die Stadt durch die Querspange in ihrer Planungshoheit eingeschränkt ist, dass Grundeigentum der Stadt betroffen und dass die Selbstverwaltung der Kommune in wesentlichen Kernbereichen betroffen ist. Schenek erklärte anhand von Beispielen, warum dies nicht der Fall ist. Sind keine Rechte der Stadt betroffen, werde das Gericht eine Klage als unzulässig zurückweisen, ohne sich überhaupt mit der Sachfrage zu beschäftigen. Schenek: "Wir empfehlen Ihnen, keine Klage zu erheben."

Diese Aussage passte nicht allen Ausschussmitgliedern. August Weber (FW) etwa zweifelte die Argumentation des Anwalts an: "Wir hatten vier Forderungen aufgestellt, dass die Querspange als eine überregionale Straße Erbach und seine Bürger nicht zu sehr belasten darf." Dass diese nun so gut wie nicht berücksichtigt werden, sei ein Eingriff in das Planungsrecht der Stadt. "Ihre Forderungen für die Erbacher Bürger mögen moralisch durchaus gerechtfertigt sein, aber das Gericht wird eine solche Klage nicht zulassen, weil kein Recht der Stadt verletzt wird", sagte Schenek. Letztlich seien die Forderungen wohl nur auf politischem Weg durchsetzbar. Tobias Schwetlik (FW) sagte: "Es geht hier immer nur um die Stadt Erbach, die Teilorte sind außen vor, tragen aber die Hauptlast der Querspange." Er wies etwa daraufhin, dass das Gebäude der Ortsverwaltung Donaurieden durch die Querspange an Wert verliere.

Hans Seemann (CDU) stellte klar, dass die Stadt ein Signal senden müsse: "Wir wollen die Querspange." Selbstverständlich werde Erbach weiter bei seinen Forderungen bleiben, um für die Bürger so weit als möglich Erleichterungen zu schaffen. "Aber die Querspange ist wichtig für die weitere Entwicklung der Stadt und für die Entlastung der Bürger. Ins selbe Horn stieß auch Bürgermeister Achim Gaus: "Wir wollen die Querspange ja nicht verhindern, denn unterm Strich profitieren wir von ihr." Dass es zahlreiche Punkte gebe, die nicht im Sinne Erbachs entschieden wurden, sei bedauerlich. Aber nach jahrzehntelanger Planung stehe fest, dass die nun genehmigte Variante die einzig umsetzbare sei.

Die Entscheidung des Ausschusses, dem Gemeinderat zu empfehlen, keine Rechtsmittel gegen den Planfeststellungsbeschluss einzulegen, fiel denkbar knapp: mit sechs Ja-Stimmen, fünf Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen.


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Autor: HELGA MÄCKLE | 01.02.2012

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