Zehn Grundstücke: Bauen mitten in Oberbalzheim

Balzheim.  "Bei der Krone" heißt ein Bebauungsplan für den Ortskern von Oberbalzheim. Dort entstehen zehn Bauplätze. Der Balzheimer Gemeinderat fasste jüngst den Aufstellungs- und Auslegungsbeschluss.

Die Gemeinde Balzheim setzt Prioritäten: "Die innerörtliche Gemeindeentwicklung ist absolut wichtig", ist Bürgermeister Günter Herrmann überzeugt. Nun wurde bei der jüngsten Sitzung des Gemeinderats der Entwurf für den Bebauungsplan "Bei der Krone" östlich der Memminger Straße in Oberbalzheim der Öffentlichkeit vorgestellt und bei der anschließenden Abstimmung gebilligt sowie die öffentliche Auslegung beschlossen.

Innenentwicklung vor einer neuen Entwicklung im Außenbereich also. Wie der Schultes in der Sachdarstellung ausführte, eigne sich das rund 0,81 Hektar große Gebiet ideal als Wohnstandort sowohl aufgrund seiner Lage als auch seiner Topographie. Wie die Bebauung aussehen soll, dies stellte Pascal Lörz vom Reutlinger Architektur- und Stadtplanungsbüro Künster vor. "Bei der Krone" sind seinen Worten zufolge insgesamt zehn Grundstücke vorgesehen, sieben von ihnen werden verkauft werden. Während im hinteren, östlichen Bereich des Areals ein allgemeines Wohngebiet ausgewiesen werde, so sei es im vorderen Teil an der Memminger Straße ein Mischgebiet.

"Die Haupterschließung des Gebietes erfolgt über die Memminger Straße und zwar über eine 5,5 Meter breite Stichstraße, an deren Ende ein Wendehammer geplant ist", erläuterte der Referent.

Die Entwässerung der Straßenflächen erfolge aus topographischen Gründen über einen Regenwasserkanal hin zur Mittelstraße. Bebaut werden dürfe das Areal mit Einzel- und Doppelhäusern, wobei "die höchstzulässige Zahl der Wohnungen auf einem Grundstück beziehungsweise in einem Gebäude maximal zwei Wohneinheiten beträgt." Die Gebäudelänge werde auf 18 Meter begrenzt.

Was die Dachform anbelangt, so kann dies laut Lörz sowohl ein Sattel-, als auch ein Walm- oder Zeltdach sein ebenso wie ein versetztes Pultdach. Die Höhe des Daches habe das Maß von 8,50 Meter nicht zu überschreiten. Die Dachform des Hauptgebäudes werde für Garagen und Nebengebäude festgesetzt, zulässig seien jedoch auch Flachdächer, die zu begrünen seien. "Dacheindeckungen dürfen nur in dauerhafter ziegelroter, rotbrauner oder anthrazitfarbener Färbung erfolgen", so sehen die örtlichen Bauvorschriften aus, die der Planer zitierte. Dies gelte im Übrigen nicht für Bestandteile für Solaranlagen, die auf dem Dach und zwar in der Neigung des Daches installiert werden dürften. Zulässig für die Fassadengestaltung "sind nur gedeckte, nicht leuchtende oder grelle Farbtöne."

Die erhöhte Zahl von 1,5 Stellplätzen pro Wohnung begründete Pascal Lörz durch ein höheres individuelles Verkehrsaufkommen aufgrund einer "schlechten Anbindung der Gemeinde im ländlichen Raum an den ÖPNV."

Auf jedem Baugrundstück sei mindestens ein gebietsheimischer Laubbaum oder ein ortstypischer Hochstamm-Obstbaum zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten, betonte er. Außerdem bestehe für zwei Bäume eine Pflanzbindung, die aber angerechnet werde.

Zufahrten und Stellplätze seien mit wasserdurchlässigen Materialien wie Rasenpflaster, Schotterrasen etc. zu befestigen, doch insgesamt "sind die befestigten Grundstücksflächen auf ein Mindestmaß zu beschränken." Was anfallendes Dachwasser anbelangt, muss dieses auf dem eigenen Grundstück versickern. "Das hat über eine belebte und begrünte Oberbodenschicht von 30 Zentimeter Stärke zu erfolge", so die Vorgaben.

Ob die Einschränkung der Farben bei der Fassadengestaltung notwendig sei? fragte Ilse Kächler in der Diskussion. Wenn man so etwas festlege, sei es schwierig, dies einzuhalten. Die Mehrheit der Räte schloss sich ihrer Meinung bei einer Abstimmung an. Auf die von Jürgen Gerster vorgeschlagene Öffnung hinsichtlich der Dachfarben mit keinerlei dahingehenden Vorgaben argumentierte der Bürgermeister mit der räumlichen Nähe zum Schloss. "Wir sind im innerörtlichen Bereich, bleiben wir bei den üblichen Farben."


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Autor: MANUELA RAPP | 07.02.2012

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