Die Wunschbestattung

Die Angehörigen eines Verstorbenen haben das Recht und auch die Pflicht, für die Bestattung zu sorgen. Dazu gehört eine ganze Reihe von Entscheidungen, angefangen bei der Bestattungsart bis hin zur Gestaltung der Trauerfeier. Es ist daher eine wesentliche Entlastung, wenn der Verstorbene vor seinem Tod seine Wünsche in diesen Fragen geäußert oder bestenfalls schriftlich niedergelegt hat.

Eine vorsorgende Planung der eigenen Beisetzung erleichtert den Angehörigen den Arbeitsaufwand in den schwierigen Tagen unmittelbar nach dem Todesfall. Zusätzlich gibt sie ihnen auch die Gewissheit, dem Verstorbenen mit Trauerfeier und Bestattung einen letzten Wunsch erfüllt zu haben. Es gibt sogar Fälle, in denen Streit unter den Hinterbliebenen über die angemessene Bestattungsform ausbricht. Dies kann durch eine entsprechende Vorsorge vermieden werden.

Eine Möglichkeit der Vorsorge ist das Verfassen einer Bestattungsverfügung, in der Wünsche und Hinweise rund um die eigene Bestattung seinen Angehörigen hinterlassen werden können. Darin können folgende Fragen vorab beantwortet werden:

  • Welche Art der Bestattung ist gewünscht?
  • Welche Trauergäste sollen eingeladen werden?
  • Wer soll die Trauerrede halten?
Eine schriftliche Willenserklärung ist umso wichtiger bei ausgefallenen Wünschen. Teilt man diese Wünsche nur mündlich einem Angehörigen mit, könnte es passieren, dass andere Familienmitglieder - vielleicht sogar im besten Glauben - die Äußerung dieses Wunsches bestreiten.

Wie das private Testament ist auch die Bestattungsverfügung ein rechtskräftiges und bindendes Dokument für die Hinterbliebenen - sofern ihre Echtheit geprüft ist und feststeht, dass sie wirklich den Willen des Verstorbenen widerspiegelt. Für die Bestattungsverfügung gibt es keine Formvorschriften. Das hinterlassene Schriftstück kann jedoch durch eine Beglaubigung von einem Notar oder Arzt aufgewertet werden. In jedem Fall ist eine handgeschriebene Verfügung einer gedruckten vorzuziehen, um die Echtheit zu beurteilen. Weiterhin sollte die Bestattungsverfügung in Zeitabständen von etwa zwei Jahren aktualisiert und mit Datum und Unterschrift erneut bestätigt werden. Je länger die letzte Unterschrift zurückliegt, desto weniger können die Hinterbliebenen sicher sein, dass der Inhalt des Dokuments zum Todeszeitpunkt noch dem Willen des Verfassers entspricht.

Es besteht weiterhin die Möglichkeit, mit einem Bestattungsunternehmer einen Bestattungsvorsorgevertrag abzuschließen und ihnvorsorglich mit der eigenen Bestattung zu beauftragen. Dabei kann detailliert festgelegt werden, welche Leistungen der Bestatter erbringen soll. Das Honorar für den Bestatter wird auf einem Treuhandkonto angelegt und erst ausgezahlt, wenn die vereinbarten Leistungen erbracht wurden.

Es sind aber auch Mittelwege möglich. Wünscht man eine Erdbestattung, kann dies in der Bestattungsverfügung festgelegt werden. Die weitere Planung und Gestaltung der Trauerfeier wird den Hinterbliebenen überlassen. Schließlich sind sie es, die durch die Beisetzung in Würde Abschied nehmen wollen. Grundsätzlich sollten die nächsten Angehörigen bei getroffenen Festlegungen und Wünschen zur eigenen Bestattung mit einbezogen werden. Für viele Hinterbliebene ist das Grab auf einem Friedhof ein wichtiger Ort, um dem Verstorbenen zu gedenken und um ihn zu trauern. Eine Entscheidung für eine Seebestattung würde bedeuten, dass sie auf einen solchen Ort der Trauer verzichten müssten.

Je nach den Vermögensverhältnissen der Familie ist in vielen Fällen die finanzielle Vorsorge für die Bestattung die wichtigste. Eine tragische Situation kann entstehen, wenn der Verstorbene Wünsche für seine Bestattung geäußert hat, die Familie diese aber nicht finanzieren kann. In dem Fall ständen Angehörige in dem Dilemma, sich entweder zu verschulden oder dem Verstorbenen den letzten Wunsch zu verweigern.

Durch Vorsorge lassen sich die voraussichtlichen Kosten der Bestattung größtenteils kalkulieren. Der dafür benötigte Betrag kann in verschiedenen Formen der Geldanlage zusammengespart werden. Dies kann in Form einer Lebensversicherung, einer Sterbegeldversicherung oder einem Sparbrief erfolgen.



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