Pfeifkonzert begleitet Abriss

Stuttgart.  Begleitet vom Pfeifkonzert einer überschaubaren Gruppe von Stuttgart-21-Gegnern und zwei Hundertschaften der Polizei hat gestern der Abriss am Südflügel des alten Stuttgarter Hauptbahnhofs begonnen.

Nur wenige Demonstranten verfolgten die Arbeiten, als kurz nach 15 Uhr der erste Stein aus dem Südflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs gebrochen wurde. Der 110 Tonnen schwere Bagger, ein Prototyp mit 36 Meter langem Ausleger, frisst sich jetzt langsam Richtung Hauptgebäude vor; in etwa acht Wochen sollen die Arbeiten abgeschlossen sein. Kurz zuvor hatte der Mannheimer Verwaltungsgerichtshof einen Eilantrag gegen den Abriss verworfen, der Enkel des Erbauers Paul Bonatz hat damit erneut eine gerichtliche Niederlage erlitten (siehe Info-Kasten). Kaum stärkeren Widerhall fand eine Blockade der Zufahrt am frühen Montagmorgen. Rund 100 Neubaugegner verließen die Baustelle bereits nach Aufrufen der Polizei freiwillig, etwa 30 Personen mussten weggetragen werden. Die Beamten sind mit zwei Hundertschaften im Einsatz, von denen immer nur ein Teil am Ort ist. An Gleis 16, direkt an den Südflügel angrenzend, herrscht sogar normaler Bahnbetrieb.

Der Abrissstart belegt ein weiteres Zerwürfnis in der Regierungskoalition. Der Vize-Fraktionschef der Grünen, Andreas Schwarz, hatte am Wochenende noch verkündet, es sei "Konsens und Absprache mit der SPD, dass es nur einen Polizeieinsatz" gebe für den Abriss des Südflügels und die bevorstehende Räumung des Parks. Das SPD-geführte Innenministerium, das den Einsatz verantwortet, hatte unmittelbar widersprochen, auch SPD-Fraktionschef Claus Schmiedel verwies auf die Zuständigkeiten: Wie die Polizei vorgehe, bestimme nicht die Politik, sondern die Polizeiführung allein, schließlich "leben wir in einem Rechtsstaat", so Schmiedel.

Die Polizei hatte auf Facebook und Twitter im Internet erklärt, dass es im Januar keinen weiteren Einsatz zum Schutz der Baumumsetzungen und -fällungen geben wird. Wann die Rodungen für die Baugrube beginnen, stehe noch nicht fest, auch über einen Eilantrag des BUND gegen die Aufhebung des Fällverbots muss der VGH noch entscheiden. Zunächst allerdings muss die mit Zäunen, Paletten und Absperrbaken verbarrikadierte Zeltsiedlung geräumt werden.


Kommentare (1)

31.01.2012 19:11 Uhr |   Peter  Küpper

Drollig ist ja, dass jetzt gerade diejenigen in die Polizeiarbeit eingreifen wollen,

welche nach dem 30.09.2010 am lautesten quakten, die Politik habe unzulässig Druck auf die Polizei ausgeübt.

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