Bonatz-Erbe scheitert mit Eilantrag
Gestern begann der Abriss des Südflügels, der Nordflügel des Stuttgarter Hauptbahnhofs war bereits 2010 unter massivem Protest abgerissen worden. Das knapp 280 Meter lange Gebäude soll nun geschossweise abgetragen werden.
Die Arbeiten werden einige Wochen dauern. Das Hauptgebäude samt Bahnhofsturm bleiben stehen.
Ein Erbe des Architekten Paul Bonatz, Erbauer des Bahnhofs, ist gestern mit seinem Eilantrag gegen den Abriss vor dem Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg gescheitert.
Mit dem Antrag sollte das Eisenbahnbundesamt der Bahn Rückbaumaßnahmen an dem urheberrechtlich geschützten Bonatz-Bau vorläufig untersagen.
Die 5. Kammer des Gerichts urteilte, dass der Unterlassungsanspruch, der sich auf das Urheberrecht am Bonatz-Bau stützte, im zivilgerichtlichen Verfahren hätte geltend gemacht werden müssen. Das Gericht warf dem Antragsteller zudem vor, bis zuletzt zugewartet zu haben, obwohl lange bekannt gewesen sei, dass der Abriss des Südflügels bevorstehe. eb
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Autor: SWP | 31.01.2012
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Kommentare (1)
Im zivilgerichtlichen Verfahren ist er ja schon in allen Instanzen
bis hin zum BVerfG gescheitert.Wie es sich dann aber für einen uneinsichtigen alten Mann gehört, wird dann eben mal das VerwG bemüht, obwohl ganz offensichtlich war, dass der Antrag unbegründet war, zumal die Sachlage längst rechtskräftig entschieden wirde.
Anschließend wurde durch den alten Mann dann eben auf der Montagsdemo noch einmal Richterschelte geübt und die Protestler hatten noch einmal Gelegenheit, zu tröten und zu preifen.