Steuerdaten: Richter rät ab
Stuttgart. Der Ankauf der Steuersünder-Datei ist nach Ansicht von OLG-Präsident Eberhard Stilz rechtssicher nicht zu machen - und deshalb jetzt überaus fraglich.
Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hat die Linie vorgegeben: Die dem Land angebotenen Daten mutmaßlicher Steuerhinterzieher werden angekauft, "wenn man es rechtssicher machen kann". Genau das aber verneint der Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, Eberhard Stilz, der auch dem Staatsgerichtshof vorsitzt.
Im Interview mit der SÜDWEST PRESSE sagt Stilz vor dem Hintergrund noch ausstehender höchstrichterlicher Entscheidungen: "Bisher ist niemand auf strafrechtlich sicherem Terrain." Vielmehr spreche viel dafür, dass der Staat mit einem Ankauf Strafnormen verletze. "Ich kann nicht erkennen, dass man die Argumente, die für die Strafbarkeit sprechen, mit leichter Hand vom Tisch wischen kann." Es sei richtig, wenn ein Amtsträger wie der Ministerpräsident die Entscheidung "nicht aus politischer Opportunität trifft". Vielmehr müsse er "in erster Linie an die Verantwortung für den Rechtsstaat und sein Amt" denken und deshalb "insbesondere die Frage prüfen, ob er sich durch sein Handeln strafbar machen könnte". Steuerhinterzieher müssten mit allen zulässigen Mitteln verfolgt werden, "aber eben nur mit zulässigen". Stilz zufolge muss immer gelten: "Im Zweifel für das Recht."
Als mögliche Straftatbestände beim Ankauf illegal erworbener Daten führt der OLG-Präsident die Begünstigung an sowie die Beteiligung am Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen. Einen rechtfertigenden Notstand könne man nicht heranziehen: "Dann bestünde die Gefahr, dass sich Denunzianten auch sonst darauf berufen würden. Besonders heikel wird es, wenn sich der Staat auf diesen Rechtfertigungsgrund stützt. Die Frage ist dann, wo es noch ein Halten gibt."
Mappus hat angekündigt, das neue Kabinett werde spätestens am 1. März eine Entscheidung treffen. Die FDP-Minister lehnen den Ankauf ab. SPD-Oppositionsführer Claus Schmiedel hat Mappus vorgeworfen, mit seiner "Verzögerungstaktik" Steuersündern Zeit zur Selbstanzeige zu geben, "obwohl sämtliche Rechtsfragen durch das Bundesfinanzministerium" geklärt seien. Unterdessen stellten Politiker aus CDU und FDP im Bund die gesetzlichen Regeln über die Selbstanzeige in Frage.
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Autor: BETTINA WIESELMANN | 19.02.2010
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Kommentare (1)
Opportuner Ministerpräsident
Ohne sich in der Not an das zuständige Amtsgericht zu wenden und ein Urteil zu bestellen, wird jeglicher Besitzer fraglicher CD's dringlich. Solches Handeln zeigt vor allem an, mindestens Totschlag zu begehen, wenn nicht zu versuchen. Es bleibt wegen stets geteilter Gewalten allein aber einer Staatsanwaltschaft vorbehalten zu ermitteln. Insbesondere für einen Ministerpräsidenten muss es somit opportun sein, geltendes Recht walten zu lassen. Handelt er dem zuwider, entzieht er sich gewaltsam seiner parlamentarisch geschützten Immunität.