Entscheidung über Steuerdaten-Kauf an Bund weitergereicht

Stuttgart.  Mit einem Kompromiss rettet sich die CDU/FDP-Koalition aus dem Datenankauf-Dilemma. Ob mutmaßliche Steuersünder verfolgt werden, soll Berlin entscheiden. Die Opposition hat nur Kritik dafür übrig.

Die CDU/FDP-Koalition in Baden-Württemberg hat sich gegen den seit Wochen rechtlich umstrittenen Kauf einer angebotenen Steuerdaten-CD entschieden. Die vorliegenden Probedaten werden vielmehr an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn zur Prüfung und abschließenden Bewertung übergeben. "Wir sind uns sicher, einen Weg gefunden zu haben, der rechtssicher eine Verwertung der entsprechenden Daten ermöglicht", sagte Staatsminister Helmut Rau (CDU) gestern.

Ein Sprecher des Bundesfinanzministeriums erklärte dazu in Berlin, dass der Bund nicht einspringen werde, sondern die Länder nur in der rechtlichen Bewertung unterstütze. Im Fall des Falles sei es Aufgabe der Länder, den Kauf zu tätigen. Dagegen sagte Rau, es sei mit Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) abgesprochen, dass im Falle eines positiven Ergebnisses das Bundesamt den Kauf übernehmen werde. Mutmaßliche Steuersünder könnten dann verfolgt werden. Nach dem Finanzverwaltungsgesetz hat das Bundeszentralamt für Steuern, die Länder bei der Verfolgung von Steuerstraftaten zu unterstützen und "alle hierfür erforderlichen Informationen zu sammeln und auszuwerten."

Vor allem Justizminister Ulrich Goll (FDP) hatte früh davor gewarnt, dass die Gefahr bestehe, dass sich der Staat durch einen Ankauf illegal erworbener Daten strafbar machen könne. Diese Position wurde sowohl durch ein Gutachten seines Hauses gestützt, das vor allem den Straftatbestand "Beihilfe zum Geheimnisverrat" als Risiko nennt, als auch durch die kritische Einschätzung des Präsidenten des Staatsgerichtshofs Baden-Württemberg, Stuttgarts OLG-Präsident Eberhard Stilz. Auch Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hatte mehrfach erklärt, er werde sich nur dann für den Ankauf entscheiden, "wenn es rechtskonform ist." Unter anderem unter Verweis auf Stilz hatte Mappus am Dienstagabend gesagt: "Wenn der allseits hoch anerkannte Präsident des Staatsgerichtshofs rät, vom Kauf eher die Finger zu lassen, kann doch der Ministerpräsident nicht sagen, das juckt mich nicht." In der gestrigen Erklärung der Landesregierung werden die Vorbehalte noch einmal formuliert. Grundsätzlich gelte immer das Legalitätsprinzip, "unabhängig von der Frage, wie populär eine Entscheidung ist." Es müsse auch zukünftig immer sicher sein, dass der Staat nichts machen dürfe, was er seinen Bürgern über die Gesetzgebung verbiete.

Im Bundesfinanzministerium hat man bisher keine rechtlichen Gründe erkannt, die solchen Datenankäufen entgegenstünden. Der parlamentarische Staatssekretär Hartmut Koschyk (CSU) teilte erst am Montag dem Vorsitzenden des Finanzausschusses, Volker Wissing (FDP) mit, nach eingehender Prüfung vorliegender Fälle, machten sich "Amtsträger beim Ankauf der Daten nicht strafbar", auch seien die Daten als Beweismittel verwertbar. Zwar stünde eine abschließende Bewertung durch die Rechtssprechung noch aus, "dies darf jedoch für die dem Legalitätsprinzip unterliegende Finanzverwaltung kein Grund sein, notwendige Entscheidungen nicht zu treffen."

Der parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Max Stadler (FDP), sprach von "sehr schwierigen rechtlichen Fragen." Bedenken würden von Juristen "parteiübergreifend" geäußert. Zuständig sei aber das Bundesfinanzministerium. Die laufenden Rechtshilfeersuchen der Schweiz seien noch nicht entschieden. Im Grundsatz gelte, "wir sind zur Rechtshilfe verpflichtet." Wie berichtet, stemmt sich das Kanzleramt gegen diese, auch vom zuständigen Bundesamt für Justiz vertretene Meinung.

Die Opposition im Land kritisierte die Entscheidung. Mappus mogele sich aus der Verantwortung und lasse sich "am Nasenring der FDP durch die Manege ziehen", sagte der SPD-Landesvorsitzende Nils Schmid. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Christian Lange nannte den Beschluss "verfassungswidrig", weil das Land entscheiden müsse. Grünen-Fraktionschef Winfried Kretschmann sagte, wer die Entscheidung Berlin überlasse, wasche seine Hände in Unschuld und hoffe, trotzdem zu profitieren.


Kommentare (1)

27.02.2010 09:23 Uhr |   Armin

Pinteresk

Nennt der Vorstandsvorsitzende der Volkswagen AG wie jüngst öffentlich einen Betrag von € 10,6 an freien Mitteln für das abgelaufene Jahr, dürfte er es nicht bei dieser Verlautbarung belassen, sondern er müsste sich gemäß der aktuell insbesondere durch den Bundesfinanzminister angestoßenen Logik schleunigst an das für ihn zuständige Finanzamt wenden und sich nach § 371 AO selbst anzeigen; noch bevor also bei dem dortigen Unternehmen illegal erhobene Daten auf CD gespeichert der Finanzverwaltung angeboten und jene einer staatlichen Prüfung unterzogen würden.

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