Nachbesserungen nötig
Stuttgart. Nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung dringen Anwaltsverband, SPD und Grüne auf Nachbesserungen im Landespolizeigesetz.
Das eine Woche alte Urteil des Bundesverfassungsgerichts, welches das Bundesgesetz zur Vorratsdatenspeicherung für verfassungswidrig erklärt hat, erfordert aus Sicht des Anwaltsverbands Baden-Württemberg eine Änderung des Landespolizeigesetzes. In einem Brief an Innenminister Heribert Rech (CDU) und Justizminister Ulrich Goll (FDP), der der SÜDWEST PRESSE vorliegt, fordert Verbands-Präsident Peter Kothe die Regierung auf, die "Reformnotwendigkeit" zum Anlass zu nehmen, das Gesetz generell nachzubessern.
Dem Anwaltsverband ist besonders die 2008 beschlossene Aufweichung des Berufsgeheimnisses ein Dorn im Auge. Seit der Neufassung des Landesgesetzes gilt das Zeugnisverweigerungsrecht nur noch für Abgeordnete, Geistliche und Strafverteidiger uneingeschränkt. Für alle übrigen Anwälte, für Journalisten und Ärzte dagegen ist das Zeugnisverweigerungsrecht eingeschränkt, wenn die Polizei eine unmittelbare Gefahr für Leben, Gesundheit und Freiheit sieht. Die CDU/FDP-Landesregierung müsse dafür sorgen, dass "die untragbare und auch in keiner Weise praktikable Spaltung des einheitlichen Berufs des Rechtsanwalts aufgegeben und eine Gleichbehandlung der Berufsträger gewährleistet wird", schreibt Kothe.
Die SPD unterstützt das Anliegen. Sie hat gestern dazu einen Antrag zur Änderung des Polizeigesetzes im Landtag eingebracht. Im Mittelpunkt ihrer Bemühungen steht aber die Forderung, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils umzusetzen. Denn Paragraf 23a des Landespolizeigesetzes, der der baden-württembergischen Polizei Möglichkeiten zur präventiven Telefonüberwachung einräumt, nimmt explizit Bezug auf das vom Verfassungsgericht verworfene Telekommunikationsgesetz. Laut dem Karlsruher Urteil dürfen anlasslos erhobene Telefon- und Internetdaten vorerst nicht mehr massenhaft gespeichert werden. Auch die Grünen fordern deshalb eine Änderung des Landespolizeigesetzes.
Diese Notwendigkeit sieht auch der liberale Justizminister Ulrich Goll. Dagegen hat Innenminister Heribert Rech (CDU) nach dem Urteil verlauten lassen, dass das Landespolizeigesetz in Karlsruhe nicht zur Entscheidung gestanden habe. Ob und wieweit der Richterspruch auf die im Landespolizeigesetz geregelte Datenerhebung habe, bedürfe noch einer "eingehenden Prüfung des Urteils".
Auf das Ergebnis der Prüfungen des Innenministeriums warten der Anwaltsverband und die Opposition bereits gespannt.
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Autor: ROLAND MUSCHEL | 11.03.2010
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