Klageflut vor den Arbeitsgerichten
Stuttgart. Die Zahl der Klagen vor den neun Arbeitsgerichten steigt und steigt. Meistens kommt es aber schon in erster Instanz zu einer gütlichen Einigung.
Die Wirtschaftskrise lässt die Richter der neun Arbeitsgerichte im Südwesten unter einer Klageflut ächzen. Nach einem Anstieg der Verfahren 2009 um 21 Prozent auf 58 952 wird in diesem Jahr die Marke von 60 000 erreicht, sagte der Präsident des Landesarbeitsgerichts, Johannes Peter Francken.
Die Zahl der Richter für die reine Rechtsprechung reiche mit 93 nicht aus, die Verfahren so zügig zu erledigen, dass "Arbeitnehmer und Arbeitgeber schnell wissen, wo sie dran sind". Bei Arbeitgebern könne Zeitverzug bis zur Insolvenz führen. Denn die Banken drängten die Unternehmen, geplante Kündigungen rasch umzusetzen; sonst werde womöglich der Geldhahn zugedreht. 100 Richter seien für eine "qualitativ vernünftige zügige Rechtsprechung" nötig, sagte Francken. Auch Justizminister Ulrich Goll (FDP) sieht Handlungsbedarf, betonte aber: "Ganz unmittelbar kann man nicht reagieren." Immerhin werde die geplante Streichung von 16 Richter-Stellen vorerst nicht umgesetzt. Wenn die Situation sich verschärfe, werde Personal von anderen Gerichten verschoben, sagte der Minister.
Die Mehrheit der Verfahren - 60 bis 70 Prozent - wird in der ersten Instanz gütlich erledigt. Nur in sechs Prozent der Fälle ergeht ein strittiges Urteil. Die restlichen Prozesse enden meist mit außergerichtlicher Einigung oder Klagerücknahme.
In die zweite Instanz zum Landesarbeitsgericht kommen vier Prozent der Fälle, vor das Bundesarbeitsgericht in Erfurt ein Prozent.
Grund für die wachsende Fall-Zahl ist nach Überzeugung Franckens und des Arbeitsrechtlers Michael Henn nicht eine Häufung von Bagatelldelikten. "Es gibt nicht mehr Fälle, aber die Medien interessieren sich stärker dafür", sagte Henn, der Präsident des Verbandes deutscher Arbeitsrechts-Anwälte ist. Im Südwesten hatten etwa der Mannheimer Kinder-Bettchen-Fall und das Maultaschen-Urteil für Schlagzeilen gesorgt.
Henn unterstrich die Bedeutung des Vertrauens des Unternehmers in den Arbeitnehmer, das auch durch Bagatelldelikte nachhaltig gestört werden könne. Francken erinnerte daran, dass die Richterbänke nicht nur mit einem Berufsrichter, sondern auch mit je einem ehrenamtlichen Richter aus dem Arbeitgeberlager und der Gewerkschaft besetzt seien. "Das gewährleistet das höchstmögliche Maß an Einzelfallgerechtigkeit." Anders als von den Bundestagsfraktionen von SPD und Linken gefordert, seien bei Bagatelldelikten keine neuen gesetzlichen Instrumente erforderlich. lsw
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26.02.2010
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