Mit gutem Gewissen
Reutlingen. Die geplante Holzhackschnitzelanlage der Bruderhaus-Diakonie auf dem Gaisbühl, Thema im Bauausschuss, rief Widerstand bei der WiR-Fraktion hervor, denn das Projekt liegt in einer Umweltzone.
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser - scheint sich die WiR-Fraktion im Bauausschuss gedacht zu haben und meldete bereits im Dezember Bedenken gegen die von der Bruderhaus-Diakonie geplante Heizungszentrale mit Holzhackschnitzelanlage und zusätzlich bezogener Fernwärme an.
Der von WiR gestellte Antrag zog nun aber nicht nur eine aufwendige Widerlegung der Bedenken mittels Gutachten nach sich. Letztlich führte die Sitzung des Bauausschusses am Donnerstagabend dazu, dass der Antrag zurückgezogen wurde. Allerdings bewertete Wortführer Jürgen Straub die baurechtlich nicht zu verhindernde Genehmigung der Anlage als "ganz, ganz schlechtes Zeichen". Befürchtet er nun doch eine Antragsflut.
Dass hier in jedem Fall einzeln abzuwägen sei, erklärte hingegen Ottmar Hahr, Leiter des Bürgerbüros Bauen. Dass die Bruderhaus-Diakonie aber einen Rechtsanspruch auf Genehmigung habe, betonte Hahr genauso. Denn nicht nur, dass die Bauweise der gesamten Anlage mit ihrer künftigen Wärmeleistung von 977 Kilowatt im Sondergebiet Gaisbühl unproblematisch sei. Sie halte mit ihrer Filtertechnik aus Fliehkraftabscheider und nachgeschaltetem Gewebefilter zudem jetzt schon die erst ab 2015 geltende Stufe 2 der Bundesimmissionsschutzverordnung für Feinstaub ein.
Als sei das noch nicht genug, "haben wir uns gedanklich noch weiter gewagt", sagte Hahr außerdem. Auch wenn die Sache aus baurechtlicher Sicht klar sei.
Dementsprechend bestätigte Ingenieur Olaf Hildebrandt vom Tübinger Büro "ebök": "Die Anlage kann mit gutem Gewissen realisiert werden." Wobei Reutlingen damit einen großen Beitrag für den Klimaschutz leisten könne.
Vor allem die Reinigungstechnik aus so genanntem Zyklonabscheider, der zunächst die schweren Teilchen mittels Zentrifugalkraft aus der Abluft nimmt, sowie modernsten Gewebefiltern reduzieren den Staubausstoß dabei auf drei bis maximal zehn Milligramm pro Kubikmeter Luft. Gesetzlich sind nach dem Stand der 1. Bundesimmissionsschutzverordnung, die am Montag in Kraft tritt, 100 Milligramm zulässig.
Hinzu kommt, dass die nun geplante Anlage deutlich weniger Kohlenstoffdioxid erzeugt. Sind es mit der jetzigen Heizung noch 2281 Tonnen pro Jahr, werden es mit der neuen Hackschnitzelheizung gerade mal 768 Tonnen sein. Im Vergleich dazu würde eine neue Erdgasanlage insgesamt 2008 Tonnen CO2 im Jahr ausscheiden.
Eine Ausbreitungsstudie brachte zudem hervor, dass die Staubemissionen nicht an den Stellen auftreten, "an denen sie Ihnen weh tun würden", wie Ingenieur Achim Lohmeyer vom gleichnamigen Karlsruher Büro ausführte.
Trotzdem hielt es WiR-Stadtrat Prof. Jürgen Straub anfangs noch für einen Schildbürgerstreich, eine Holzhackschnitzelanlage in einer Umweltzone zu genehmigen. Weshalb er zunächst noch gern den Gemeinderat hinter sich gesehen hätte, um derartige Anlagen in den Umweltzonen zu verhindern. Allerdings wäre die Stadt damit laut Thomas Ziegler (Linke) in einen Rechtsstreit gelaufen, "den wir hochkantig verloren hätten".
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Autor: JAN ZAWADIL | 20.03.2010
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Auch in der Umweltzone hat die Bruderhaus-Diakonie einen Rechtsanspruch auf die Baugenehmigung. Foto: Jan Zawadil
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