Legitime Schutzinteressen berücksichtigen
Reutlingen.
Die Handwerkskammer kritisiert scharf die geplanten zusätzlichen Verschärfungen des Verbraucherinformationsgesetzes (VIG). "Die deutsche Wirtschaft unterstützt das Ziel der Bundesregierung, für sachgerechte Verbraucherinformationen sorgen zu wollen", sagte Handwerkskammer-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Eisert. Allerdings müsse dies in einem Rahmen geschehen, der für die betroffenen Unternehmen - also im Wesentlichen die Nahrungsmittelhandwerke wie Bäcker, Konditoren oder Metzger - nicht existenzgefährdend sei. Hier gehe es um die Berücksichtigung legitimer Schutzinteressen.
Der Bundestag hatte am 2. Dezember die Novelle des VIG verabschiedet. Die Beschlussfassung im Plenum des Bundesrates ist für Freitag, 10. Februar, vorgesehen. Laut Handwerkskammer strebten die beratenden Ausschüsse des Bundesrates die Anrufung des Vermittlungsausschusses mit dem Ziel zusätzlicher Verschärfungen zulasten der Wirtschaft an. Demnach sollen etwa die Behörden beim bloßen Verdacht des Überschreitens von Grenzwerten oder Höchstmengen zukünftig sofort Informationen darüber veröffentlichen können. Dies sei bereits dann möglich, wenn weder eine akute Gefährdungslage gegeben, noch die laufenden Verfahren abgeschlossen seien.
Eisert: "Um es in aller Deutlichkeit zu sagen: Die Einlegung eines Widerspruchs oder einer Anfechtungsklage soll künftig keine aufschiebende Wirkung mehr haben, sondern die Informationen sollen vom betroffenen Unternehmen ungeprüft offen gelegt werden. Dabei geht es ausdrücklich nicht um Fälle von Gesundheitsgefährdungen, bei denen auch aus meiner Sicht selbstverständlich schnelles Handeln notwendig ist." Für betroffene Unternehmen werde damit der Grundsatz der Unschuldsvermutung außer Kraft gesetzt, und sie könnten drohende Imageschäden nicht im Vorfeld abwenden. Das sei unverhältnismäßig und begegne erheblichen rechtsstaatlichen Bedenken.
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Autor: SWP | 09.02.2012
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