Er hat gleich doppelt abkassiert
Reutlingen. Das Amtsgericht hat am Mittwoch einen 51-jährigen Mann wegen Versicherungsbetrugs in zwei Fällen zu eineinhalb Jahren Haft verurteilt.
Vor Richter Eberhard Hausch musste sich ein 51-jähriger Speditionsarbeiter verantworten, dem Staatsanwalt Dr. Benjamin Stolle Versicherungsbetrug in zwei Fällen vorwarf.
Was war geschehen? Am 12. Juli vergangenen Jahres war der 51-jährige mit seinem Auto in Kroatien unterwegs. Plötzlich fiel er in den so genannten Sekundenschlaf und baute einen Unfall, dabei wurde der Wagen auf der rechten Seite beschädigt. Hier dachte der Angeklagte wohl, er könne zweimal profitieren. So meldete er den Schaden den Versicherungen gleich doppelt - an Euroherc in Kroatien und an die Nürnberger Versicherung. Dabei gab der 51-Jährige auch einen Schaden am linken Kotflügel an, den er sich bereits vor dem Unfall an jenem 12. Juli 2009 zugezogen hatte. Dadurch schädigte er die Versicherung um rund 3000 Euro. Diese Tat hatte er bereits im Vorfeld der Verhandlung eingeräumt.
Der zweite Fall, den der Staatsanwalt in die Anklageschrift mit aufgenommen hatte, soll sich Anfang Februar ereignet haben. Der Angeklagte habe, sagte Stolle, gemeinsam mit einem Freund in Zagreb einen weiteren Unfall verursacht. Und auch diesmal hatte der Angeklagte seine Ansprüche wieder doppelt geltend gemacht - bei der kroatischen Versicherung Helios und der HUK Coburg. Damit habe er die beiden Versicherungen um insgesamt 10 000 Euro geschädigt.
Vor Gericht räumte der Speditionsarbeiter - auf Empfehlung seines Verteidigers Gert Ulrich Secker - ein, den Unfall im Februar manipuliert zu haben, was er noch bei der Polizei bestritten hatte. Dies hatte auch Gutachter Heinz Fauser bestätigt. "Gegen dieses Auto ist man mehr als einmal gefahren", hatte der Experte herausgefunden.
Der Angeklagte ist kein unbeschriebenes Blatt, wie ein Blick auf seine Vorstrafen zeigte. Im vergangenen Jahr war der Mann aufgrund ähnlicher Betrugsversuche, bei denen er mit zwei weiteren Personen absichtlich mehrere Unfälle verursacht und verschiedenen Versicherungen gemeldet hatte, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt worden.
Der Staatsanwalt forderte in seinem Plädoyer für den Angeklagten als Wiederholungstäter eine Haftstrafe von zwei Jahren. Eine Aussetzung der Strafe zur Bewährung lehnte Stolle ab - und verwies auf die gebrochenen Bewährungsauflagen. Verteidiger Secker plädierte hingegen für eine Strafe von höchstens zwölf Monaten. "Ich bereue ernsthaft, was ich getan habe", versuchte der Angeklagte in seinem Schlusswort das Gericht milde zu stimmen.
Das Schöffengericht unter Vorsitz von Richter Eberhard Hausch setzte eine Strafe auf eineinhalb Jahre fest. "Die Verurteilung von 2009 hat ihn wohl nicht so beeindruckt", sagte Richter Eberhard Hausch, der in der Urteilsbegründung die "Dreistigkeit und den Vertrauensbruch" des Angeklagten herausstellte. Allein der Verstoß gegen die Bewährungsauflagen müsse zu einem höheren Strafmaß führen, sonst mache sich das Gericht unglaubwürdig.
Bei der Strafzumessung berücksichtigte das Gericht das Geständnis und die gesundheitliche Situation des Angeklagten. Der im ehemaligen Jugoslawien Geborene war während des Bürgerkrieges nach Deutschland geflohen. Aufgrund einer posttraumatischen Belastungsstörung war er einige Monate in psychologischer Behandlung.
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Autor: KERSTIN HANDEL ANNE OHNESORGE | 03.09.2010
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