Das Malefizglöckchen läutet

Pfullingen.  Bis zu den zentralen Staatsreformen in Württemberg Anfang des 19. Jahrhunderts waren Verwaltung und Justiz auf das Engste miteinander verbunden. Auch Pfullingen war ein Ort der Rechtsprechung.

Die seit dem 12. Jahrhundert in Württemberg fassbaren Dorf- und Stadtgerichte waren nicht nur die lokalen politischen Leitungsgremien, sondern übten auch Gerichtsfunktionen aus. So hatten sie neben der niederen Strafgerichtsbarkeit die sachlich unbeschränkte Zivil-Gerichtsbarkeit inne, während die Ausübung der Hohen- oder Bluts-Gerichtsbarkeit dem Gericht der Amtsstadt unter dem Vorsitz des Vogtes oblag.

Obwohl Pfullingen bis 1699 nur einen Teil des übergeordneten Amtes Urach bildete, Urach also Amtsstadt war, wurde auch in Pfullingen über Leben und Tod gerichtet. Friedrich Wilhelm Meyer, der spätere erste Stadtpfarrer, überliefert in seiner Pfarrbeschreibung aus dem Jahr 1828 für das Jahr 1503 die Abhaltung eines Gerichts unter Vorsitz des Uracher Obervogtes Johannes Sattler und der zwölf Pfullinger Richter gegen die Herren Ludwig und Wolf von Neuhausen. Sie wurden in Abwesenheit wegen eines gemeinsam mit ihren Knechten an einem Mann aus Oberhausen verübten Mordes zum Tode durch das Schwert verurteilt. Da das Gericht vor dem Rathaus unter freiem Himmel tagte, und die Richter auf einfachen Holzbänken (Schrannen) saßen, wurde es auch Schrannengericht genannt.

An diesen Gerichtsort erinnert heute noch die Göttin der Gerechtigkeit, die in dieser Form den Pfullinger Marktbrunnen seit dem Jahr 1956 ziert. Ihre Vorgängerin war in der Neujahrsnacht 1919/20 dem Handgranatenwurf eines Metzingers zum Opfer gefallen, der das neue Jahr wohl mit einem besonders imposanten Feuerwerk "begrüßen" wollte. Bis in die 1950er Jahre bildete danach eine einfache Steinkugel den Brunnenabschluss.

Das Pfullinger Gericht war bis zum Jahr 1625 auch Appellationsinstanz gegenüber dem so genannten "Hausemer Talgericht", eine Art Untergericht, dem die Schultheißen von Unter- und Oberhausen, Honau, Holzelfingen und Kleinengstingen angehörten. Die Möglichkeit, stets auch direkt nach Urach zu appellieren, scheint dabei - wohl auch schlicht eine Folge der größeren Entfernung - immer weniger wahrgenommen worden zu sein. Auf Beschwerde Urachs wurde Pfullingen 1625 die Annahme weiterer Appellationen untersagt, durch die man wohl schon zu dieser Zeit die Autorität als Amtsstadt gefährdet sah.

Als Pfullingen 1699 als Stadt und Amt von Urach unabhängig wurde, erhielt es auch die Kompetenz der Hohen Gerichtsbarkeit, die es nach dem Chronisten Meyer zuvor bereits bis 1625, allerdings unter Beteiligung Urachs, innegehabt haben soll. Eine im Stadtarchiv verwahrte Bürgermeisterrechnung aus dem Jahr 1699/1700 dokumentiert einige Anschaffungen, in denen die neue Gerichtskompetenz zum Ausdruck kam. Dazu gehörten ein neues Gerichtsschwert für die "peinlichen Halsgerichtstage", an denen Strafen über Leib und Leben verhängt wurden, ein kleines "Blasbälglin" und ein "Kästlin zu einem Kohlfeuer" zur Brandmarkung von Delinquenten oder auch ein "Malefizglöcklein samt Eisin, Sturtz und Nägel" für 64 Gulden 26 Kreuzer, das bei Prozessen zum Einsatz kam.

Konkret ging es im Jahr 1700 um das Verfahren gegen die Tochter des Schlosstorwarts Johannes Rauen (Rau), Anna Regina Rau, der unter anderem wiederholter Ehebruch und Verstöße gegen die ihr mehrfach auferlegte Landesverweisung vorgeworfen wurden. Die Formulierungen in der Anklageschrift zeugen von einer gnadenlosen Justiz und werfen ein Licht auf den zeitgenössischen Wertehorizont: so habe die Beklagte "von Jugend auf einen rohen und frechen Wandel geführt, gar keine Correction annehmen wollen, sondern sich jederzeit nach aller wohlgemeinten Bestrafung und Warnung, allezeit wie ein Schwein nach den Schwämmen gleich wieder in Kot und Sündenschlamm herumgewälzt". Wer wie im vorliegenden Fall von der sozialen Norm der Zeitgenossen abwich, hatte mit Folterstrafen wie der Brandmarkung zu rechnen, die zudem auf die soziale Ächtung der Betroffenen abzielten.

Dabei scheint man das Verfahren im Jahr 1700 als eine Art Musterprozess betrachtet zu haben: Nach dem Vorbild des Ablaufs solcher Prozesse in Tübingen hielt man jeden Verfahrensschritt, von den Fragen an die Angeklagte bis hin zum Läuten des Malefizglöckchens durch den Stadtknecht, sorgfältig im hiesigen "Fleckenbuch" fest. In diesem Kopialbuch wurden Dokumente und Sachverhalte vermerkt, denen man eine herausragende Bedeutung für die Stadt zumaß.

Exekutionen fanden in Pfullingen jedoch nur ganz "vereinzelt statt", so der Pfullinger Chronist Gottfried Maier in seiner Stadtgeschichte aus dem Jahr 1930. Er erwähnt für das Jahr 1775 die Enthauptung einer Kindsmörderin durch den Scharfrichter von Tübingen beim hiesigen Hochgericht unter Anwesenheit einer großen Zuschauermenge.

Mit dem Ende des Pfullinger Oberamtes 1806 endete auch die Hohe Gerichtsbarkeit. An die Orte der alten Richtstätten erinnern heute noch Flurbezeichnungen wie der Galgenrain im Nordosten Pfullingens. Nach den Ausführungen Wilhelm Kinkelins in seinem erstmals 1937 erschienenen Heimatbuch war dies die zweitälteste Richtstätte. Die Älteste habe sich im Gebiet des Steinenbergs befunden, bis dieses reutlingerisch geworden sei. In der Zeit des Pfullinger Oberamtes befand sich die Richtstätte am Fuße des Ahlsbergs, auf der "Kleinen Wann". Hier erinnere, so Kinkelin, das frühere Galgengäßle am Hohenmorgen an den Zufahrtsweg zur Galgenstätte. Maier (1930) will sogar wissen, dass die Pfostenlöcher dieses Galgens "noch vor kurzem" zu sehen gewesen seien. Tiefere Einblicke in die zeitgenössische Rechtskultur erlaubt heute noch die archivalische Überlieferung.


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Autor: STEFAN SPILLER STADTARCHIV PFULLINGEN | 10.02.2012

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