Kein gewöhnlicher Fall von Zechprellerei

Bad Urach/St. Johann.  62 Tage lang hatte sich ein 45-Jähriger 2009 in einem St. Johanner Hotel einquartiert. Die Rechnung von mehr als 2000 Euro blieb er jedoch schuldig.

Was sich zunächst nach einem Fall übelster Zechprellerei und böswilligen Betruges anhört, entpuppt sich bei genauerem Hinsehen als Ausfluss einer menschlichen Tragödie. Trotzdem hatte das Bad Uracher Amtsgericht kaum eine andere Wahl, als dem Angeklagten für sein Verhalten eine Geldstrafe zu verpassen.

Nach der Trennung von seiner Ehefrau war dieser vor einiger Zeit aus dem gemeinsamen Eigenheim ausgezogen und zunächst bei einer Bekannten untergekommen. Da er dieser nicht länger zur Last fallen wollte, quartierte er sich schließlich im März vergangenen Jahres in einem Hotel in St. Johann ein. "Aus Tagen wurden Wochen und Monate", erzählte die Inhaberin im Zeugenstand. Als der Gast schließlich gegen Ende Mai das Hotel verließ, blieb er die Spesen allerdings schuldig.

Er sei keinesfalls mit diesem Vorsatz in die Unterkunft eingezogen, beteuerte der 45-Jährige. Das beweise auch die Tatsache, dass er während des mehrwöchigen Aufenthalts einige Male angeboten habe, die Rechnung zu begleichen. Wegen eines Burnout-Syndroms und Depressionen habe er seinen Beruf nicht weiter ausüben können. Doch er habe vorgehabt, die Rechnung mit Geld aus dem Verkauf seines Hauses zu begleichen. Dem seien aber ein mehrmonatiger stationärer Aufenthalt in einer psychiatrischen Klinik und eine anschließende Reha dazwischen gekommen, so der Angeklagte. Wenige Tage nach dem Auszug aus dem St. Johanner Hotel wurde er von der Polizei in einer Pension in Hayingen aufgestöbert - allerdings nicht, weil die geprellte Hotelbesitzerin Anzeige erstattet hätte, sondern weil der 45-Jährige von seiner Ehefrau als vermisst gemeldet worden war. Der Polizist, der den Angeklagten aufgespürt hatte, berichtete dem Gericht vom Zustand des Mannes zu dieser Zeit. Dieser sei "psychisch am Boden" gewesen und habe offenkundig nicht mehr gewusst, wie es weitergehen solle. Auf Vorschlag der Polizei begab er sich deshalb in stationäre Behandlung, die bis zuletzt andauerte.

Aus "Schamgefühl" habe er während dieser Zeit seiner ehemaligen Wirtin nicht Bescheid gegeben, gestand der Mann. Er werde aber die Rechnung nach und nach begleichen, soweit ihm dies möglich sei. Mit Hilfe einer Schuldnerberatung will der derzeit von Hartz-IV-Lebende versuchen, sein Leben wieder in richtige Bahnen zu lenken.

Warum er sich denn überhaupt in einem Hotel einquartiert habe, wollte Richterin Mechthild Weinland wissen. Schließlich sei dies nicht gerade die kostengünstigste Unterkunft. Sie nehme es ihm durchaus ab, dass er dem Hotel nicht vorsätzlich habe schaden wollen. Der Betrugsvorwurf sei aber auch dann erfüllt, wenn dem Angeklagten die Folgen seines Tuns einfach gleichgültig gewesen sein sollten. Zu Gunsten des Mannes wertete das Gericht dessen psychischen Zustand und beließ es bei einer Geldstrafe von 500 Euro.


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Autor: MICHAEL BANHOLZER | 19.03.2010

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