Wohnungstür eingetreten
Münsingen. Wegen Beleidigung, Sachbeschädigung und Bedrohung wurde ein 31-Jähriger von Amtsrichter Stahl zu 50 Tagessätzen à 25 Euro verurteilt. Er hatte in der Verhandlung seine Schuld zunächst bestritten.
Zwei Versionen gab es zum Vorfall, der sich im September vergangenen Jahres in Münsingen abspielte, die des Beschuldigten und die des Geschädigten. Zweifelsfrei war, dass sich mitten in der Nacht zwischen 3 und halb 4 Uhr in der Münsinger Altstadt unschöne Szenen abspielten.
"Wir haben Geburtstag gefeiert", sagte der 31-Jährige und man habe sich zu Dritt auf dem Heimweg lautstark unterhalten, als in einem Haus am Rosenberg das Fenster aufging. "Wir sind von einer Frau als Nazischweine und Hurensöhne beleidigt worden", so der Beschuldigte. Man habe dann zurückgebrüllt, gerufen, dass die Frau runterkommen solle. Diese habe geantwortet, dass man doch hochkommen solle, wenn man sich traue.
Das taten zwei der Männer, die Skinhead-Frisuren hatten, auch. Die Eingangstür des Mehrfamilienhauses war offen. An der Wohnungstür öffnete auf lautes Klopfen aber nicht die Frau, sondern ein Mann. Man habe sich weiter beleidigt, bis die Tür wieder geschlossen wurde. Als die beiden erheblich betrunkenen Männer wieder gehen wollten, sei die Tür erneut aufgegangen, nur dass der Mann nun einen Schlagstock in der Hand hatte und auf sie einschlug, so der Angeklagte.
Schließlich sei noch ein Nachbar aus der Wohnung gegenüber hinzugekommen und habe sie des Hauses verwiesen und fast im gleichen Moment sei auch die Polizei erschienen.
Soweit die erste Version, die fast im Wortlaut vom zweiten der damaligen Zecher bestätigt wurde, der als Zeuge geladen war. Er hatte im Vorfeld einen Strafbefehl akzeptiert, so dass er in der Verhandlung nicht auf der Anklagebank saß.
Es blieben aber jetzt schon Fragen. Etwa die nach den Schäden an der Wohnungstür. Die habe der Mann mit dem Schlagstock - es handelte sich um den Lebensgefährten der 19-jährigen Frau, die zum Tatzeitpunkt schwanger war - mehrmals kräftig zugeschmissen, antwortete der Angeklagte. Warum Nazischweine? "Wohl wegen unserer kurzen Haare". Neonazis seien sie aber auf keinen Fall, beteuerte der in Waiblingen lebende Lagerist.
Die zweite Version hörte sich so an: Sie sei mitten in der Nacht durch Lärm aufgeweckt worden, sagte die 19-Jährige, habe das Fenster geöffnet und heruntergerufen, ob die Männer nicht leise sein könnten, die Leute im Haus wollten schlafen.
Sie solle "die Fresse halten" sei zurückgekommen, und das Wort Schlampe gefallen. Der mittlerweile wach gewordene Freund sei ebenfalls ans Fenster getreten und habe gedroht, die Polizei zu holen. Das solle er nur machen, er sei ein Nazi und werde beide "auffressen", habe der Beschuldigte, der wegen eines kurz zuvor erlittenen Sturzes blutverschmiert war, hochgerufen, den 20-jährigen Lebensgefährten als "Hurensohn" beleidigt.
Kurze Zeit später hörte das Paar, wie die beiden Männer die Treppe im Haus hochpolterten. Die junge Frau blieb im Schlafzimmer, während ihr Freund in Boxershorts zur Wohnungstür ging und sie öffnete. Tatsächlich standen die Zecher vor der Tür.
Der 20-Jährige schloss sie schnell wieder, holte sich einen Teleskopschlagstock, für dessen unerlaubten Besitz er inzwischen ein Bußgeld von 75 Euro berappen durfte, und eilte wieder zur Tür.
Die wurde inzwischen von außen "bearbeitet" und zwar so heftig, dass das Schließblech aus der Zarge sprang und die Tür sich öffnete. Verblüfft mussten der Angeklagte und sein Kompagnon aber feststellen, dass sie es nicht mit einem wehrlosen Opfer zu tun hatten.
Der 20-Jährige teilte ein paar Schläge auf die Arme seiner betrunkenen Kontrahenten auf und konnte sie so wieder aus der Wohnung befördern.
Nach der Vernehmung der Zeugen erklärte Amtsgerichtsdirektor Joachim Stahl, dass er dazu neige, dem Geschädigten Glauben zu schenken. Da der Angeklagte bislang nicht straffällig geworden sei, könne er sich aber vorstellen, dass man an der Strafhöhe noch schrauben könne - der 31-Jährige war im Strafbefehl, gegen den er Einspruch eingelegt hatte, zu 1750 Euro Geldstrafe verurteilt worden.
Nach kurzer Beratung stimmten der Beschuldigte und sein Anwalt Henning Schuhmann der vom Richter vorgeschlagenen Beschränkung des Einspruchs auf die Tagessatzhöhe zu. Umso kürzer anschließend die Plädoyers. Staatsanwalt Tobias Freudenberg bezeichnete die Vorwürfe als erwiesen.
50 Tagessätze je 25 Euro seien tat- und schuldangemessen. Verteidiger Henning Schuhmann plädierte auf eine Tagessatzhöhe von 20 Euro, man wolle die Angelegenheit endgültig abschließen.
Der Beschuldigte meinte in seinem Schlusswort, dass es ihm leid tue, in besagter Nacht die Treppen im Wohnhaus hochgestiegen zu sein. 50 Tagessätze zu je 25 Euro lautete das Urteil von Richter Joachim Stahl. Er bewertete es als positiv, dass der Beschuldigte selbst gesagt habe, dass er eine Dummheit begangen habe, außerdem sei er bislang nicht straffällig geworden.
Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar
Autor: REINER FRENZ | 06.02.2012
| Artikel twittern |
|
|
MEISTGELESENE ARTIKEL
Schwerer Vorfahrtunfall auf neuer Kreuzung bei Brenz
Weil eine Autofahrerin die Vorfahrt nicht beachtete, kam es am Dienstag zu einem verheerenden Unfall auf der neuen Bundesstraße 492: Die Unfallverursacherin wurde lebensgefährlich verletzt.... mehr
Schulbus durchbricht Leitplanke und kippt um
Burgrieden/Rot Der Fahrer eines mit elf Schülern besetzten Schulbuses ist am Donnerstagmittag von der Straße abgekommen, durch eine Leitplanke gebrochen und anschließend im Graben auf die Seite gekippt. Ein Großaufgebot an örtlichen und überregionalen Kräften von Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei musste zum Einsatz anrücken.... mehr
Ruf nach Heim ohne Waffen - Memminger Schütze knackte gesicherten Tresorraum seines Vaters
Memmingen/Stuttgart Nach dem Memminger Amok-Alarm fordern Grüne und Opferverbände ein schärferes Waffenrecht. Der 14-Jährige hatte Waffen des Vaters entwendet.... mehr
Fremde Feder - Hans Küng: Papst provoziert Ungehorsam
Auf dem alternativen wie auf dem offiziellen Katholikentag in Mannheim herrschten allgemein Unmut und Frustration über die Verschleppung innerkirchlicher Reformen. Im scharfen Kontrast dazu bereitet Papst Benedikt XVI. für Pfingsten offensichtlich die definitive Versöhnung der katholischen Amtskirche mit den traditionalistischen Piusbrüdern, deren Bischöfen und Priestern vor.... mehr
Feuer bei Firma Knittel in Vöhringen
Vöhringen In dem Abfallentsorgungsbetrieb Knittel in Vöhringen ist am Donnerstag ein Großbrand ausgebrochen. Plastikmüll und Altpapier standen in Flammen.... mehr

ZURÜCK