Waffen in den Schrank
Ulm. Waffenbesitzer müssen bundesweit nachweisen, wo sie ihre Waffen untergebracht haben, seit das Gesetz verschärft wurde. Auch die Stadt Ulm hat ordentlich zu tun mit Anschreiben und Mahnungen.
"Es ist schon erstaunlich, dass der Amoklauf von Winnenden eine derartige Bedeutung auch für die Jäger erreicht hat", sagte Kreisjägermeister Max Wittlinger bei der Hauptversammlung der Jägervereinigung Ulm. Die Verschärfung des Waffengesetzes seit 25. Juli 2009 wäre nicht notwendig gewesen, "das vorhergehende deutsche Waffengesetz, eines der schärfsten weltweit, war vollkommen ausreichend", findet Wittlinger.
Es hilft alles nichts, die Behörden müssen nun ausführen, was der Gesetzgeber beschlossen hat. Das bedeutet in der Praxis, dass die Inhaber so genannter Waffenbesitzkarten nachweisen, beziehungsweise dokumentieren müssen, wo sie ihre Kurz- oder Langwaffen jeweils untergebracht haben - möglichst in abschließbaren Waffenschränken.
Allein in der Stadt Ulm gibt es laut Rainer Türke von den Bürgerdiensten 1400 Waffenbesitzkarteninhaber. Von einem Waffenschein spricht man nur, wenn der Besitzer die Waffe am Leib trägt, wie beispielsweise Polizisten. Insgesamt sind im Stadtkreis 6300 Waffen registriert.
Von den 1400 Besitzern wurde grob das erste Viertel bereits im November von den Bürgerdiensten angeschrieben. Bis zum 31. Januar sollten die Nachweise vorliegen. Jedoch hätten sich von den 300 Angeschriebenen bisher nur 193 gemeldet. Die restlichen 107 wurden erneut angeschrieben, die Frist läuft bis Ende nächster Woche. Wer sich bis dahin nicht gemeldet hat, muss mit einer "verdachtsabhängigen Kontrolle rechnen", sagt Türke.
Unter Umständen könne das Vorgehen der Behörde bis zum Anhörungsverfahren und dem Widerruf der Waffenbesitzkarte führen. Türke vermutet, dass "Altbesitzer" und Erben von Waffen nicht so schnell geantwortet haben, "weil ihnen der Bezug zur Waffe fehlt". Sportschützen und Jäger hätten gleich reagiert.
Nächste Woche wird in alphabetischer Reihenfolge das nächste Viertel der Karteninhaber angeschrieben. Weil der bürokratische Mehraufwand in der Waffenbehörde groß ist, werden die Bürgerdienste ab 1. April eine zusätzliche Mitarbeiterin beschäftigen.
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Autor: CAROLIN STÜWE | 12.03.2010
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Ein Revolver wird an der Waffensammelstelle abgegeben. Foto: Archiv
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