Schulgesetz kontra Grundgesetz

Münsingen.  Ein Elternpaar aus Trailfingen schickt seine Kinder nicht in die Schule, und verstößt damit gegen das Schulgesetz. Der Fall ist nun vor dem Amtsgericht gelandet und könnte sich durchaus länger hinziehen.

Die Faktenlage ist klar: Die Söhne von Christiane Ludwig-Wolf und Andreas Jannek sind schulpflichtig. Der eine seit September 2008, der andere seit diesem Schuljahr. Eine Schule besuchen allerdings beide nicht. Weshalb gegen die Eltern ein Bußgeld verhängt wurde, gegen das sie Einspruch eingelegt haben.

Vor dem Münsinger Amtsgericht hat am Mittwoch eine Verhandlung begonnen, in der die Eltern dem Gericht klar machen wollen, dass es für sie um weit mehr als die pure Faktenlage geht. "Das Schulgesetz lässt grundlegende Rechte außer Acht", betonte Christiane Ludwig-Wolf, was ihrer Ansicht nach eine Einstellung des Verfahrens begründen würde. Die Schule habe undemokratische Strukturen, "es ist ein System von Zwang und Kontrolle". In ihrem Widerspruch beriefen sie sich auf das Grundgesetz und die Menschenrechte. Zitiert wurden etwa das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, aber auch Artikel 26 der Menschenrechte "Jeder hat das Recht auf Bildung".

Eben diese Rechte und noch viele andere würden in der Schule nicht geachtet. So gebe es dauernde Demütigungen, die zum System gehören, angefangen vom "An-der-Tafel -stehen" übers Nachsitzen bis zum Aussortieren in der dritten Klasse. "Das ist ein unheimlicher Druck für die Kinder." Als Eltern seien sie verantwortlich für Pflege und Erziehung der Kinder, erklärte Wolf, so stehe es auch im Artikel 6 des Grundgesetzes. Stress, Mobbing, aber auch Bewegungsmangel seien Dinge, unter denen Schüler leiden. Zudem fürchten die Trailfinger um die Bildung ihrer Kinder in der Schule. Lernen sei etwas Individuelles, und neue Erkenntnisse in der Hirnforschung würden in den Schulen nicht berücksichtigt. "Die Eltern heilen am Nachmittag das, was morgens kaputtging", schätzt Wolf die Situation ein, sollten ihre Kinder die Schule besuchen, "man kann ein Leben aber nicht in Stücke teilen".

Der Antrag auf Einstellung des Verfahrens wurde von Amtsrichter Thomas Rainer abgelehnt, da das Grundgesetz auf ausgestaltende Gesetze verweise. Er hatte am ersten Verhandlungstag mehrere Zeugen geladen, die bestätigten, dass die Kinder nicht die Grundschule in Dottingen und auch keine andere anerkannte Schule besuchen.

Kontakte und Gespräche haben bereits vor längerer Zeit stattgefunden, bestätigten sowohl die Mitarbeiter der Stadt, die mit der Familie zu tun hatten, wie auch die frühere und die jetzige Schulleiterin der Dottinger Grundschule. Sie habe den Eindruck, dass die Familie nicht wolle, dass die Kinder zum Lernen gezwungen werden, sagte die Mitarbeiterin der Stadt aus. Zum Informationsabend für Eltern seien sie gekommen, berichtete die frühere Schulleiterin, man habe auch interessante Gespräche geführt, doch die Vorstellungen der Lehrerinnen haben wohl nicht zum Erziehungskonzept der Eltern gepasst. Wobei sie auch betonte, dass ihre "Vorstellungen von Erziehung alles andere als von Zwängen geprägt sei". Der Mitarbeiter des staatlichen Schulamtes erklärte, er habe den Fall an das zuständige Regierungspräsidium weitergeleitet.

Beide Kinder waren an der "Clonlara-Schule" angemeldet, einer Schule, die es Eltern ermöglicht, dass sie ihre Kinder zu Hause unterrichten, die allerdings in Baden-Württemberg nicht anerkannt ist. Seit diesem Jahr seien sie aber nicht mehr eingeschrieben, sagte eine Mitarbeiterin der Schule aus. Angaben, wie ihre Kinder derzeit unterrichtet werden, wollten die Eltern keine machen.

Stattdessen brachten sie eine Vielzahl von Beweisanträgen ein. Geladen werden sollten Zeugen, die Angaben zu Themengebieten machen sollen, die belegen, dass die Schule durchaus die gesunde Entwicklung der Kinder beeinträchtigen könne. Dabei geht es den Eltern um "Gewalt an der Schule", mögliche Amokläufe, Mobbing, aber auch Alternativen zum Besuch einer Regelschule. Die von den Eltern benannten Zeugen wären Schüler und Lehrer mit eigenen Erfahrungen, aber auch Psychologen, Vertreter der Polizeigewerkschaft oder des Schützenbundes.

In der Fortsetzung der Verhandlung am zweiten Tag reichten sie weitere Anträge ein, die allesamt von Richter Rainer abgelehnt wurden, da sie nichts mit dem konkreten Fall und der Dottinger Grundschule zu tun haben. "Es müsste einen konkreten Fall behandeln", so Rainer, der den Eltern riet, eine der anerkannten Schulen auszuwählen. "Es gibt keine Schule, die so arbeitet, wie wir es für richtig halten", entgegnete Wolf. Jannek bedauerte, dass ein Bußgeldverfahren die Antwort für Eltern sei, die sich ganz viele Gedanken machen. Etwas, das Richter Rainer den beiden nicht absprechen wollte.

Doch die Rechtslage ist auch laut Regierungspräsidium Tübingen eindeutig. "Es gibt grundsätzlich keine institutionalisierte Form des Homeschoolings", sagte Stefan Meißner, Pressesprecher der Abteilung Schule und Bildung auf Nachfrage unserer Zeitung. Dies werde auch restriktiv gehandhabt, Ausnahmen gebe es nur ganz selten, etwa im Falle schwerer Erkrankungen. Derzeit gibt es im Bezirk keinen einzigen solchen Fall. Darum werde man weiterhin versuchen, die Schulpflicht sicherzustellen.

Aber auch die Eltern werden weiterhin versuchen, Recht zu bekommen. Die Verhandlung wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt und es werden weitere Beweisanträge eingereicht.


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Autor: ANJA MADER | 22.10.2010

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