Ordnung für die Akten

Münsingen. 

Das Stadtarchiv Münsingen bekommt die Akten der Württembergischen Gebäudebrandversicherung (WGV), so ab dem 19. Jahrhundert, sagt Stadtarchivar Steffen Dirschka. Für ihn interessantes Material, "das so noch nicht im Archiv dokumentiert ist". Denn in diesen Akten gibt es unter anderem detaillierte Pläne zur Einrichtung von Gebäuden, vor allem von Firmen.

Ursprünglich wurden die Akten einmal auf den Gemeinden geführt, gingen dann aber an die WGV, die ihr zentrales Archiv in Karlsruhe hat. Das nun wird, nachdem inzwischen alles der Sparkassenversicherung gehört, so Dirschka aufgelöst. Nun ist es an den Gemeindearchiven, Platz für die jeweiligen Akten zu schaffen. Besteht da kein Interesse, wird das Originalmaterial vernichtet.

Um die "historisch bedeutsamen Unterlagen zu bekommen", muss das Stadtarchiv nachweisen, "dass wir qualifiziert sind". Dazu gehört unter anderem eine sichere und fachgerechte Lagerung der Akten sowie eine aktuelle Archivordnung. Der nun hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am Dienstag Abend zugestimmt. Die bisherige stammte aus dem Jahre 1996, wurde 2004 überarbeitet und ergänzt, jetzt aktualisiert, Details konkretisiert. Dazu gehört zum Beispiel auch die Regelung der Aktenabgabe und der Schutzfrist innerhalb der Verwaltung.

So müssen Stadtakten dem Archiv nach 30 Jahren zur Verwendung angeboten werden. Lagern sie dort schon vorher, dürfen sie auch erst nach 30 Jahren genutzt werden. Platz finden die Akten, die komplett mit Regal geliefert werden, im Magazin im Rathaus.


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Autor: UB | 09.02.2012

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