Rotorblatt stört Radar
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) untersagt Windkraftanlagen im Fünf-Kilometer-Radius um Radarstationen. Bei bis zu 15 Kilometern gelten Höhenbeschränkungen. Gerhard Lux vom DWD erklärt, warum.
Herr Lux, in der Nähe der Wetter-Radarstation Türkheim bei Geislingen existieren bereits Windkraftanlagen. Müssten diese abgerissen werden?
Gerhard Lux: Nein müssen sie nicht. Bestehende Anlagen haben Bestandsschutz.
Aber diese Anlagen müssten der Radarstation doch Probleme machen.
LUX: Die Radarstandorte in Deutschland haben große Probleme mit solchen Windenergieanlagen im unmittelbaren Bereich. Deshalb gilt auch die internationale Empfehlung vom 15-Kilometer-Abstand.
Wie messen Sie und wie entstehen die Probleme?
LUX. Wir benutzen ein bestimmtes Wellenband, das auf kleine Wolkentröpfchen und Wolkeneis reagiert. Damit erkennen wir die aktuelle Wettersituation und können auch vorher sagen, wenn sich ein Gewitter zusammen braut. Rotorblätter einer Windkraftanlage können dazu führen, dass der Radar diese als umfangreiche Regenwolke wahrnimmt. Mit einer speziellen Software lässt sich das mehr oder weniger heraus rechnen, aber nur bei maximal drei bis vier Anlagen. Gut ist das nicht, denn dabei entstehen blinde Flecken und wir sehen nicht mehr, was aus der Richtung kommt.
Aber nur knapp drei Kilometer von der Messstation Türkheim entfernt, bei Aufhausen, stehen Windkraftanlagen. Waren die Messungen bisher falsch?
LUX: Sie mindern die Effizienz, ein Unwetter könnte uns durch die Lappen gehen.
Könnte man eine Messstation "verpflanzen"?
LUX: Theoretisch kann man das - aber das würde so viel kosten wie ein Neubau - 800 000 Euro bis eine Million. Die Planung würde fünf bis acht Jahre dauern. Solange hätten wir dann ein Lücke im Netz unserer mittlerweile 17 in ganz Deutschland verteilten Standorte. Es ist nicht einfach geeignete Standorte zu finden: Es dürfen sich keine Industrieanlagen mit hohen Schornsteinen in der Nähe befinden und es sollten Kuppen sein. Es ist immer eine zwiespältige Geschichte, bei der man abwägen muss. Der 15-Kilometerradius ist aus unserer Sicht ein guter Kompromiss.
Das neueste Schreiben mit der Bedingung des 15-Kilometer-Radius stammt erst vom Dezember 2011 - es ist nur eineinhalb Monate alt. Wussten die Behörden noch nichts davon, weil sie schon davor geplant hatten?
LUX: Das ist eigentlich eine ganz alte Sache, aber einiges ist da wohl an den richtigen Stellen nicht angekommen. Deshalb haben wir im Dezember nochmal explizit darauf hingewiesen. Den Genehmigungsbehörden wurde das Schreiben entsprechend vorgelegt, es soll ja Planungssicherheit herrschen.
Was ist mit Radargeräten der Flugsicherung?
LUX: Die messen mit anderem Radar.
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Autor: ISABELLA HAFNER | 06.02.2012
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