Das einzelne Kind im Blick
Region. Mit der Aufhebung der Sonderschulpflicht werden künftig mehr Kinder mit Behinderung eine Regelschule besuchen. Darauf bereitet sich das Staatliche Schulamt Biberach vor - als eine von fünf Modellregionen.
In drei Jahren wird die Sonderschulpflicht aufgehoben. Hintergrund dafür ist die im Dezember 2006 verabschiedete UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (siehe Info-Kasten): Sie sollen demnach so weit wie möglich am Leben in der Gesellschaft teilhaben. Das umfasst auch den Bereich Bildung. Deutschland hat die Konvention unterschrieben und ändert zum Schuljahr 2013/14 das Schulgesetz entsprechend: Kinder mit Behinderung haben dann einen Rechtsanspruch, eine normale Regelschule zu besuchen: "Gemeinsamen Unterricht zu ermöglichen, das ist die Aufgabe", sagt Wolfgang Mäder, Leiter des Staatlichen Schulamts Biberach, das für den Alb-Donau-Kreis und die Stadt Ulm zuständig ist.
Um herauszufinden, wie das bestmöglichst umgesetzt werden kann, hat das baden-württembergische Kultusministerium fünf "Schwerpunktregionen" gebildet: in Stuttgart, Mannheim, Freiburg, Konstanz - und im Bereich des Schulamts Biberach. Die Verantwortlichen dort sollen in den kommenden Jahren Voraussetzungen schaffen und Abläufe erproben, damit mehr behinderte Kinder Regelschulen besuchen können. Sie sollen auch auf Stolpersteine hinweisen und die Ergebnisse dokumentieren. In den beiden kommenden Schuljahren werden laut Mäder Erfahrungen gesammelt, 2012/13 gehe es an die Auswertung und Dokumentation und 2013/14 an die Umsetzung der Ergebnisse. Vergangene Woche hat für den Schulamtsbezirk Biberach in Laupheim die Auftaktveranstaltung unter dem Motto "Miteinander in der Vielfalt und Vielfalt im Miteinander" stattgefunden.
Einfließen in das Konzept sollen auch die Erfahrungen aus bestehenden Kooperationen: So gibt es im Bereich des Schulamtsbezirk Biberach bereits acht so genannte Außenklassen an Regelschulen, in denen behinderte Schüler unterrichtet werden. Auch besuchen einzelne behinderte Kinder bereits allgemein bildende Schulen, wie Schulamtsleiter Mäder sagt (siehe Info-Kasten).
Äußern Eltern den Wunsch, ihr behindertes Kind auf eine Regelschule zu schicken, wird laut Mäder zunächst für jedes Kind eine individuelle Bildungswegekonferenz abgehalten. Dabei gehe es darum, alle Beteiligten am Entscheidungsprozess an einen Tisch zu bekommen: Eltern, Vertreter der Sonder- und der Regelschulen, sowie weitere Partner. Denn es sei wichtig, die Beratung auf die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes abzustimmen und für jedes eine passgenaue Lösung zu finden.
Wichtig ist Mäder dabei, dass es keineswegs um die Schließung von Sonderschulen gehe, vielmehr: "Der Fokus geht auf Einzelfälle, auf die individuelle Findung eines Förderorts." Den Sonderschulen komme dabei eine wichtige beratende Funktion zu. Gemeinsame Bildungsangebote von Sonder- und Regelschulen sind dabei ebenso geplant wie ein eigenes Angebot der Sonderschulen. Natürlich werden sich die Schülerzahlen durch die Schulgesetzänderung verlagern, meint Mäder. Quoten seien aber keine angestrebt. Bei dem neuen Ansatz in der Bildungspolitik für Behinderte gehe es nicht um Statistiken, vielmehr um das Finden neuer Lösungen. Und daran müssten alle Beteiligten mitwirken, sagte Hubert Haaga, Regierungsschuldirektor des Kultusministeriums Stuttgart, bei der Auftaktveranstaltung: Es seien keine Standardlösungen möglich, Inklusion verlange unterschiedliche didaktische Konzepte. Er wies beispielsweise auf die verschiedenen Rahmenbedingungen etwa bei einem seh- und einem hörbehinderten Kind hin.
Um künftig mehr Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf, wie es in der Fachsprache heißt, in Regelschulen unterrichten zu können, sei es nötig, Netzwerke zu bilden, sagte Susanne Pacher, Abteilungsdirektorin am Regierungspräsidium Tübingen. Ein gemeinsamer Unterricht sei nicht für alle geeignet, meinte Pacher mit Blick auf die weiter bestehenden Sonderschulen. Ein gemeinsamer Unterricht enthalte viele Chancen, doch gebe es auch Grenzen: "Eine Beantwortung gibt es nur mit Blick auf das einzelne Kind."
Es komme immer wieder vor, dass Schüler von der Förderschule auf die Hauptschule wechselten, erklärt der Leiter der Laichinger Martin-Schule, Alfred Schmid. Dennoch bleiben Zweifel: "Inklusion ist nur dann sinnvoll, wenn die betreffenden Schüler besonders gefördert werden und zusätzliches Personal eingestellt wird. Denn Inklusion bedeutet ja, dass Schüler mit Defiziten in der Schule bestehen können." Doch das koste Geld. Geld, das bislang nicht in Sicht sei. Hinzu kämen Kosten für Aufzüge, Treppenlifte oder Materialien, die nötig sind, um etwa sehbehinderte Schüler unterrichten zu können. "Nur hinten drinsitzen ist keine Inklusion."
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Autor: PETRA STARZMANN | 28.07.2010
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An der Grundschule Berg gibt es eine Außenklasse der Schmiechtalschule: Behinderte und nichtbehinderte Kinder lernen gemeinsam. Mit Aufhebung der Sonderschulpflicht wird das an weiteren Schulen der Fall sein. Archivfoto
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