Polizei führt Angeklagten vor
Metzingen. Acht Monate Freiheitsstrafe, so lautete das Urteil des Amtsgerichts Bad Urach. Unter polizeilicher Begleitung kam der wegen mehrerer Delikte Angeklagte gestern in den Gerichtssaal.
Wegen Unterschlagung, Urkundenfälschung, Vortäuschen einer Straftat und wegen Fahrens trotz Fahrverbotes musste sich gestern vor dem Bad Uracher Amtsgericht ein 21-jähriger Grafenberger verantworten.
Um auf Nummer sicher zu gehen, dass der Angeklagte zur Verhandlung auch wirklich erscheint, ließ Richterin Mechthild Weinland den 21-Jährigen von der Polizei in den Gerichtssaal bringen. Zu seinem letzten Termin war der Angeklagte nämlich nicht erschienen. "Zuerst habe ich gearbeitet und dann habe ich einfach nicht mehr dran gedacht", lautete die Antwort des Angeklagten auf die Frage der Richterin, warum er nicht erschienen sei.
Im August vergangenen Jahres mietete der Angeklagte bei einer Metzinger Autovermietung einen Golf und gab diesen erst wieder zurück, als er mehrere Wochen später von der Polizei angehalten wurde. Vorher hatte der Mann gegenüber der Polizei behauptet, er habe den Wagen schon bezahlt und an die Firma zurückgegeben. Um diese Aussage zu untermauern, schreckte der Angeklagte auch nicht vor einer Urkundenfälschung zurück. Er legte der Polizei eine angeblich von der Autovermietung unterschriebene Rechnung vor. In Wirklichkeit hatte der Angeklagte diese jedoch selbst hergestellt. Als die Polizei den Schwindel bemerkte, log der Angeklagte, der Wagen sei ihm in der Zwischenzeit gestohlen worden und machte sich damit gleich noch wegen Vortäuschens einer Straftat strafbar.
Zwischenzeitlich hat der Angeklagte ein eigenes Auto, mit dem er im Juni auch prompt am Steuer erwischt wurde, obwohl gegen ihn bereits ein Fahrverbot verhängt war. Der Angeklagte gestand alle Taten vollumfänglich ein. Staatsanwalt Florian Fauser von der Staatsanwaltschaft Tübingen wollte wissen, wie es dazu gekommen sei, dass sich der Angeklagte in so ein Lügenkonstrukt verstrickt habe. Achselzuckend erklärte der Angeklagte: "Ich weiß es nicht, dafür gibt es keinen bestimmten Grund". Rechtsanwalt Achim Unden befragte den Angeklagten noch zu seiner damaligen Lebenssituation. "Ich hatte damals keine besonderen Probleme und mir war schon klar, dass die Sache irgendwann auffliegt", sagte der 21-Jährige.
Staatsanwalt Fauser beantragte, den bereits wegen Betrugs vorbestraften Angeklagten zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten zu verurteilen und die Strafe zur Bewährung auszusetzen. Eine Geldstrafe sei hier nicht mehr ausreichend. Bei der Strafzumessung müsse das beharrliche Leugnen des Angeklagten berücksichtigt werden. Außerdem beantragte er, dem Angeklagten die Schadenswiedergutmachung zur Bewährungsauflage zu machen. Diesem Antrag folgte die Richterin. Der Angeklagte wurde zu acht Monaten Freiheitsstrafe verurteilt und muss an die Autovermietung 800 Euro in monatlichen Raten bezahlen. Die Vollziehung der Freiheitsstrafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die Richterin wies den Angeklagten ausdrücklich darauf hin, dass er sich melden solle, falls es finanzielle Probleme gebe. Von der "Vogelstraußtaktik", nämlich den Kopf in den Sand zu stecken und zu hoffen, dass sich die Probleme damit erledigen, solle er sich schnellstmöglich verabschieden, so Richterin Mechthild Weinland.
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Autor: MAREN WEIDENBACHER | 30.07.2010
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