Geringere Gebühren für Ohnastetten
Ohnastetten. Die Ohnastetter müssen künftig eine geringere Kindergartengebühr bezahlen. Das hat der St. Johanner Gemeinderat beschlossen.
Nach der vorläufigen Schließung des Ohnastetter Kindergartens hat sich die Gemeinde St. Johann nun zu einem ungewöhnlichen Schritt entschlossen. Wie jetzt bekannt wurde, hat der Rat bereits Mitte Januar in einer nichtöffentlichen Sitzung die Senkung der Kindergartengebühren für den St. Johanner Ortsteil beschlossen.
Für Ohnastetter Kinder, die nach der vollzogenen Schließung einen anderen Kindergarten der Gemeinde besuchen, tritt die so genannte Härtefallregelung in Kraft, wenn sie auf privatem Wege dorthin befördert werden.
Statt regulär 89 Euro fallen künftig pro Kind nunmehr 68 Euro an. Für ein Kind aus einer Familie mit zwei Kindern beläuft sich der Beitrag auf 45 Euro statt 68 Euro. Bei drei oder mehr Kindern in einer Familie fallen künftig 15 Euro statt 45 Euro an.
Die nun beschlossene Regelung tritt rückwirkend zum Beginn des Jahres 2012 in Kraft. Zuviel bezahlte Elternbeiträge sollen mit der kommenden Beitragserhebung im März rückerstattet werden. Mit der Anwendung der Härtefallregelung reagiert die Gemeinde nun auf die Forderung aus der betroffenen Elternschaft nach einer finanziellen Unterstützung für zusätzlich zu leistende Autofahrten.
St. Johanns Bürgermeister Eberhard Wolf richtete sich dieser Tage mit einem persönlichen Schreiben an die betroffenen Eltern. Darin heißt es unter anderem: "Selbstverständlich kann die Ermäßigung nicht die vorläufige Schließung des Kindergartens ausgleichen", aber es sei dem Gemeinderat wichtig gewesen, den Eltern zumindest finanziell entgegenzukommen, betont er.
Der Grundsatzbeschluss hat, so die Auskunft des Bürgermeisters, eine Gültigkeit für fünf Jahre.
Wie berichtet, war die Schließung des Ohnastetter Kindergartens zum Ende des vergangenen Jahres begleitet durch anhaltende Proteste in der Gemeinde. Einer der Vorwürfe lautete, andere Ortsteile St. Johanns würden von der Gemeindeverwaltung bevorzugt behandelt.
Zuletzt waren in der Einrichtung nur noch sechs Plätze belegt. Neben den anfallenden Kosten wurde die Schließung denn auch damit begründet, dass in diesem Umfang keine sinnvolle pädagogische Arbeit mehr möglich sei.
Das Gebäude in Ohnastetten bleibt auch nach der Schließung des Kindergartens in Gemeindebesitz. Möglich erscheint dort etwa die Einrichtung eines Mutter-Kind- Treffs.
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Autor: SIMON WAGNER | 04.02.2012
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