Gartenhausgebiet wird erweitert

Grafenberg.  Einstimmig hat der Gemeinderat Grafenberg nach Einarbeitung der Anregungen und Bedenken den Entwurf zur Änderung des Bebauungsplans Gartenhausgebiet "Neue Länder" beschlossen.

Zur Änderung beziehungsweise Erweiterung um zwei Grundstücke des Bebauungsplans Gartenhausgebiet "Neue Länder" hatte der Gemeinderat frühzeitig Landratsamt und Bürger beteiligt und entsprechende Anregungen aufgenommen.

Am Dienstag hat der Gemeinderat Entwurf und Auslegung einstimmig beschlossen, so dass der Entwurf am Dienstag einstimmig beschlossen. Aus der Bürgerschaft kamen weder Anregungen noch Bedenken, die Anregungen vom Landratsamt betrafen vorwiegend Natur- und Landschaftsschutz, "insbesondere ein viel stärkerer Bezug zum Artenschutz als bisher", so das Fazit von Bürgermeister Holger Dembek.

Er betonte, dass sich alle Vorgaben nur auf die beiden Grundstücke, um die das Gartenhausgebiet erweitert wird, beziehen, nicht auf den Bestand. Ziel des Bebauungsplans ist es das Gartenhausgebiet "Neue Länder" zu erweitern und auf den zugefügten Grundstücken die Errichtung von Gartenhäuschen zu ermöglichen beziehungsweise ein vorhandenes Gartenhaus nachträglich zu legalisieren. Künftige Erweiterungsmöglichkeiten gibt es nicht.

"Der nun festgelegte Geltungsbereich des Bebauungsplans sollte jedoch langfristig so belassen werden. Er ist durch die Gemarkungsgrenze zu Kleinbettlingen, den nördlich angrenzenden landwirtschaftlichen Schuppen, den Feldweg Nr. 1009/1 und das landwirtschaftlich genutzte Grundstück im Süden räumlich klar abgegrenzt und bietet aus Sicht des Natur- und Landschaftsschutzes keinen Spielraum mehr für künftige Erweiterungen", heißt es dazu in der Stellungnahme des Landratsamtes. Kreislandwirtschaftsamt und Umweltschutzamt haben keine Anregungen oder Bedenken.

Pro angefangene 120 Quadratmeter Grundstücksfläche muss ein hochstämmiger Obstbaum oder ein standortgerechter heimischer Laubbaum auf den beiden neuen Grundstücken gepflanzt werden. Thomas Vorwerk regte an, keine großwachsenden Bäume zu pflanzen. Die Gartenhäuschen sind nur mit Satteldach in Holzbauweise mit mittel- bis dunkelbraunem, holzfarbenem Anstrich erlaubt.


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Autor: MARA SANDER | 09.02.2012

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