Revisionsverfahren

Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft im Revisionsverfahren Strafurteile der Landgerichte. Bei dieser juristisch-formalen Kontrolle findet keine neue inhaltliche Beweisaufnahme statt. Im Falle einer Beanstandung des Urteils und einer neuen Beweisaufnahme würde der BGH das Urteil aufheben und an eine andere Kammer des Landgerichts verweisen. Bestätigt der BGH ein Urteil, ist es rechtskräftig. dpa


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Autor: SWP | 09.06.2011

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