LEITARTIKEL · KACHELMANN: Beschädigte Rechtskultur

Heute soll das Urteil im Fall Kachelmann verkündet werden. Für den Wettermoderator geht es darum, ob er Jahre hinter Gittern sitzt oder die Chance hat, als freier Mann da anzuknüpfen, wo Privatleben und Karriere vor gut einem Jahr endeten. Doch auch für die Rechtskultur insgesamt steht viel auf dem Spiel. Denn unabhängig davon, wie die Richter entscheiden: Ihr Urteil beendet - vorläufig - eines der bizarrsten Verfahren der vergangenen Jahre. Das mediale Spektakel, das die mehr als 40 Verhandlungstage begleitete, ist geeignet, die Praxis eines sachorientierten juristischen Umgangs nachhaltig zu beschädigen - zugunsten einer voyeuristische Wünsche befriedigenden Schlacht um Geliebte und deren Glaubwürdigkeit, sich gegenseitig demontierende Gutachter und befremdlich anmutende Probleme wie jenes der Zeugin, die für ein Interview Honorar kassiert hat.

Kachelmann, in der öffentlichen Wahrnehmung wahlweise Racheopfer oder suspekte Gestalt, der nahezu alles zuzutrauen ist, ist nicht der erste, der mit diesen Mechanismen Bekanntschaft macht. 2008 wurde Ex-Post-Chef Klaus Zumwinkel vor laufenden Kameras verhaftet. Der Vorwurf der Steuerhinterziehung sickerte schnell durch. 2009 gab es bereits während des Ermittlungsverfahrens reichlich staatliche Auskünfte über den damaligen Bundestagsabgeordneten der SPD, Jörg Tauss, (Kinderpornografie). Wenig später wurde No-Angels-Sängerin Benaissa vor einem Konzert verhaftet (ungeschützter Sex trotz HIV-Infektion). Verurteilt wurden alle drei - von der Justiz. Vorverurteilt waren sie schon - von Medien und Teilen einer Öffentlichkeit, der ein Prozess um so mehr zur Unterhaltung geeignet scheint, je tiefer der gesellschaftliche Fall des Angeklagten und je abseitiger die Details, die ans Licht gezerrt werden, sind.

Begann die bis zur Peinlichkeit reichende Selbst- und Fremdentblößung einst in nachmittäglichen Schmuddel-Talk-Shows und kamerabestückten Containern, hat diese Inszenierung mittlerweile das Umfeld der Justiz erreicht. Während Richter nach wie vor in den mitunter trocken anmutenden Verästelungen des Strafprozesses versuchen, das herauszufinden, was Wahrheit genannt wird, in Wahrheit aber kaum mehr als eine Annäherung an dieselbe darstellt, bearbeiten Ankläger und versierte Verteidiger längst einen Nebenkriegsschauplatz, auf dem der geschickte Umgang mit Informationen den Weg zum Sieg ebnet. Eine Prozedur, die aus den USA, wo es darum geht, eine Jury ausgewählter Laien zu beeindrucken, bekannt, dem deutschen Strafverfahren aus gutem Grund aber fremd ist. Deshalb hätten viele Prozessbeteiligte jene Auskünfte, die sie heute bereitwillig bis ungefragt erteilen, vor Jahren noch mit dem Hinweis auf ein laufendes Verfahren standhaft verweigert.

So beginnt die Rechtspraxis den Regeln der Massenmedien mehr zu gehorchen als jenen der Rechtswissenschaft. Auch wenn die Gesellschaft, das zeigen die jüngsten Zahlen, keineswegs krimineller ist als früher, hat das subjektive Bedrohungsgefühl zugenommen - Folge ausufernder Nachrichten über spektakuläre Fälle und zugleich Grundlage, einander stärker zu beobachten. Das daraus resultierende Bedürfnis nach Strafe wiederum setzt der Gesetzgeber willig um.

Wie sehr die berüchtigte Kultur des Hinsehens den mittelalterlichen Pranger ersetzt, zeigt, dass die Staatsanwaltschaft im Fall Kachelmann die Verurteilung wegen eines "minderschweren Falls" fordert - nicht, weil die Tat als minderschwer einzustufen, sondern weil Kachelmanns Privatleben durch die Berichterstattung bereits beschädigt sei. Der einstige Bonus, den Prominente angeblich genossen, ist verschwunden. Ein Schicksal, das die Unschuldsvermutung eines Tages teilen könnte. CHRISTOPH FAISST


Weitere Artikel:


zu diesem Artikel sind keine Beiträge vorhanden

Schreiben Sie Ihren eigenen Kommentar

Sie können noch Zeichen als Text schreiben
Für registrierte Nutzer
Bitte anmelden, um Ihren Kommentar abzuschicken
Für noch nicht registrierte Nutzer
Registrieren Sie sich kostenlos, um Ihren Kommentar abzuschicken.








Bitte beantworten Sie noch die folgende Sicherheitsfrage:


Autor: SWP | 31.05.2011

Jörg Kachelmann unter Verdacht

Kachelmann erwirkt Verfügung

Köln Nach seinem Freispruch im Vergewaltigungsprozess hat Jörg Kachelmann eine einstweilige Verfügung gegen seine Ex-Geliebte erwirkt. Die 38-Jährige darf nicht mehr öffentlich behaupten, Kachelmann habe sie "unter Einsatz eines Messers vergewaltigt".... mehr

Kachelmann will seine Firma weiter ausbauen

Zürich Erster öffentlicher Auftritt vor der Presse seit dem Freispruch: Jörg Kachelmann spricht über seine Pläne. Eine Zukunft in der ARD ist ungewiss.... mehr

Kachelmann: Es gab keine Gewalt in meinem Leben

Hamburg Im Prozess hat Jörg Kachelmann beharrlich geschwiegen. Nach seinem Freispruch meldet er sich jetzt zu Wort. In der "Zeit" erläutert er seine Motive.... mehr

Kachelmanns Ex-Geliebte legt Revision ein

Mannheim Kurz vor Ablauf der Frist hat die Ex-Geliebte und Nebenklägerin im Prozess um Jörg Kachelmann Revision gegen den Freispruch des Wettermoderators eingelegt. Das teilte das Landgericht Mannheim...... mehr

Revisionsverfahren

Der Bundesgerichtshof (BGH) überprüft im Revisionsverfahren Strafurteile der Landgerichte. Bei dieser juristisch-formalen Kontrolle findet keine neue inhaltliche Beweisaufnahme statt.... mehr

Revision im Kachelmann-Fall?

Mannheim Die Staatsanwaltschaft Mannheim will gegen den Freispruch des Wettermoderators Jörg Kachelmann Revision einlegen. Das hat Oberstaatsanwalt Oskar Gattner dem Südwestrundfunk mitgeteilt.... mehr

Kachelmann: Staatsanwaltschaft will Revision einlegen

Mannheim Wettermoderator Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft will das nicht akzeptieren und nach Medienberichten Revision einlegen.... mehr

Aus Mangel an Beweisen

Mannheim In einem spektakulären Prozess hat das Landgericht Mannheim den TV-Moderator Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen.... mehr

Im Zweifel für den Angeklagten

Mannheim Der Prozess gegen Jörg Kachelmann hinterlässt zwei beschädigte Menschen. Das Gericht konnte nicht klären, ob Kachelmann ein Vergewaltiger ist, oder ob seine Ex-Freundin möglicherweise gelogen hat.... mehr

Wichtige Etappen auf dem Weg zum Urteil: Die mutmaßliche Vergewaltigung, die Festnahme am Flughafen, die Untersuchungshaft und 43 Prozesstage vor dem Landgericht Mannheim

8./9. Februar 2010 Der Streit Vor seiner Abreise zu den Olympischen Spielen in Vancouver streiten sich Kachelmann und seine langjährige Freundin Simone W.. Er soll ihr ein Messer an den Hals...... mehr