Kachelmanns Ex-Geliebte legt Revision ein

Mannheim. 

Kurz vor Ablauf der Frist hat die Ex-Geliebte und Nebenklägerin im Prozess um Jörg Kachelmann Revision gegen den Freispruch des Wettermoderators eingelegt. Das teilte das Landgericht Mannheim gestern mit. Das Gericht habe nun dreieinhalb Monate Zeit, die schriftliche Urteilsbegründung zu verfassen und der Nebenklägerin zu überstellen. Die Staatsanwaltschaft hatte bereits am Montag Revision eingelegt. Die Revisionsfrist war Dienstagnacht abgelaufen.

Das Gericht hatte den 52-Jährigen aus Mangel an Beweisen am Dienstag vergangener Woche vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Geliebten freigesprochen. Zur Begründung verwies die Kammer auf die Indizienlage: Die Anhaltspunkte könnten sowohl für als auch gegen Kachelmann sprechen.

Sobald das schriftliche Urteil des Landgerichts vorliegt, haben Nebenklage und Staatsanwaltschaft einen Monat Zeit, ihre Revision schriftlich zu begründen oder zurückzunehmen. Der zuständige Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge hatte am Montag erklärt, man wolle zunächst die schriftlichen Urteilsgründe prüfen und dann entscheiden, ob die Revision aufrechterhalten werde.

Formelle Verfahrensfehler gebe es aus bisheriger Sicht nicht, sagte Oltrogge. Der Staatsanwaltschaft gehe es um Fragen der stichhaltigen Beweiswürdigung des Gerichts und darum, ob die Indizienkette nochmals überprüft werden müsse. "Im Oktober wissen wir, wohin die Reise geht." Im Falle einer Revision hätte der Bundesgerichtshof zu entscheiden. Sollte dieser Rechtsfehler feststellen, muss erneut das Landgericht Mannheim urteilen. dpa


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Autor: SWP | 09.06.2011

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