Kachelmann: Staatsanwaltschaft will Revision einlegen

Mannheim.  Wettermoderator Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft will das nicht akzeptieren und nach Medienberichten Revision einlegen.

Die Staatsanwaltschaft Mannheim will nach Informationen des Senders SWR im Fall Kachelmann    Revision einlegen. Der formale Beschluss der Behörde steht aber offenbar noch aus. „Vor Montag    wird darüber nicht offiziell entschieden“, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Freitag der    Nachrichtenagentur dpa. Der Wettermoderator war am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung    seiner Ex-Freundin freigesprochen worden.

Das Gericht war mit seinem Urteil dem Antrag der Verteidigung gefolgt. Für eine Verurteilung  fehlten den Richtern am Landgericht Mannheim die Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen  eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Wettermoderator gefordert.

Am kommenden Dienstag um Mitternacht läuft die Revisionsfrist ab. Bis dahin hat die  Staatsanwaltschaft Zeit, Revision einzulegen. Die Staatsanwaltschaft kann die schriftliche  Urteilsbegründung des Gerichts nur dann prüfen, wenn sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Dann  wird das schriftliche Urteil der Anklagebehörde formal zugestellt. Nach einer eingelegten  Revision hätte die Staatsanwaltschaft einen Monat Zeit, die Revision zu begründen.

Die 38-jährige Ex-Geliebte hatte Kachelmann in dem Prozess beschuldigt, sie mit einem Messer  bedroht und vergewaltigt zu haben. Er hatte die Vorwürfe stets bestritten. DNA-Spuren stützten die Anklage nicht.
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Autor: dpa | 03.06.2011

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