Kachelmann: Staatsanwaltschaft will Revision einlegen
Mannheim. Wettermoderator Jörg Kachelmann ist vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen worden. Die Mannheimer Staatsanwaltschaft will das nicht akzeptieren und nach Medienberichten Revision einlegen.
Die Staatsanwaltschaft Mannheim will nach Informationen des Senders SWR im Fall Kachelmann Revision einlegen. Der formale Beschluss der Behörde steht aber offenbar noch aus. „Vor Montag wird darüber nicht offiziell entschieden“, sagte Staatsanwalt Lars-Torben Oltrogge am Freitag der Nachrichtenagentur dpa. Der Wettermoderator war am Dienstag vom Vorwurf der Vergewaltigung seiner Ex-Freundin freigesprochen worden.
Das Gericht war mit seinem Urteil dem Antrag der Verteidigung gefolgt. Für eine Verurteilung fehlten den Richtern am Landgericht Mannheim die Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Wettermoderator gefordert.
Am kommenden Dienstag um Mitternacht läuft die Revisionsfrist ab. Bis dahin hat die Staatsanwaltschaft Zeit, Revision einzulegen. Die Staatsanwaltschaft kann die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts nur dann prüfen, wenn sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Dann wird das schriftliche Urteil der Anklagebehörde formal zugestellt. Nach einer eingelegten Revision hätte die Staatsanwaltschaft einen Monat Zeit, die Revision zu begründen.
Die 38-jährige Ex-Geliebte hatte Kachelmann in dem Prozess beschuldigt, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er hatte die Vorwürfe stets bestritten. DNA-Spuren stützten die Anklage nicht.
Das Gericht war mit seinem Urteil dem Antrag der Verteidigung gefolgt. Für eine Verurteilung fehlten den Richtern am Landgericht Mannheim die Beweise. Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen eine Haftstrafe von vier Jahren und drei Monaten für den Wettermoderator gefordert.
Am kommenden Dienstag um Mitternacht läuft die Revisionsfrist ab. Bis dahin hat die Staatsanwaltschaft Zeit, Revision einzulegen. Die Staatsanwaltschaft kann die schriftliche Urteilsbegründung des Gerichts nur dann prüfen, wenn sie Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt. Dann wird das schriftliche Urteil der Anklagebehörde formal zugestellt. Nach einer eingelegten Revision hätte die Staatsanwaltschaft einen Monat Zeit, die Revision zu begründen.
Die 38-jährige Ex-Geliebte hatte Kachelmann in dem Prozess beschuldigt, sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt zu haben. Er hatte die Vorwürfe stets bestritten. DNA-Spuren stützten die Anklage nicht.
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Autor: dpa | 03.06.2011
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