Im Zweifel für den Angeklagten
Mannheim. Der Prozess gegen Jörg Kachelmann hinterlässt zwei beschädigte Menschen. Das Gericht konnte nicht klären, ob Kachelmann ein Vergewaltiger ist, oder ob seine Ex-Freundin möglicherweise gelogen hat.
Die Frage ist berechtigt und stellt sich weiterhin: "Wurde nun Recht gesprochen?" Das hat ein Mann um die 40, der vor dem Gerichtsgebäude steht, mit Filzstift auf ein Schild aus Styropor geschrieben. Wie schwer der 5. Großen Strafkammer des Landgerichts Mannheim das Urteil mit dem Freispruch für Jörg Kachelmann gefallen ist, kleidet der Vorsitzende Richter Michael Seidling drinnen in einen Satz: "Wir entlassen den Angeklagten und die Nebenklägerin mit einem möglicherweise nie mehr aus der Welt zu schaffenden Verdacht, ihn als potenziellen Vergewaltiger, sie als potenzielle rachsüchtige Lügnerin."
Der Wettermoderator und das mutmaßliche Opfer - zwei beschädigte Menschen. Gestern treffen sie ein letztes Mal im Sitzungssaal 1 aufeinander. Kachelmann zeigt keine Emotionen, als ihn Seidling freispricht und viele Zuschauer so laut jubeln und klatschen, als hätte ihr Fußball-Lieblingsverein gerade ein Tor geschossen. Fast regungslos nimmt der Schweizer auch die Urteilsbegründung zur Kenntnis.
Mit versteinerter Miene sitzt ihm seine 38-jährige Ex-Geliebte gegenüber. Die Frau, die das Verfahren ins Rollen gebracht hat und Kachelmann beschuldigt, sie in der Nacht vom 8. auf den 9. Februar 2010 mit einem Messer bedroht und dann vergewaltigt zu haben. Als Seidling seine Ausführungen nach rund einer Stunde beendet, bleibt die Radio-Moderatorin aus Schwetzingen noch kurze Zeit auf ihrem Platz sitzen. Sie schluchzt und wischt sich Tränen aus den Augen. Kachelmann verlässt den Saal, einen Kommentar gibt er nicht ab. Der von ihm gegründete Wetterdienst Meteomedia, kündigte an, dass Kachelmann ab sofort wieder Kommentare zum Wetter in Medien wie Radio Basel, Radio Primavera und Twitter produzieren werde.
Zu Beginn des Urteils watscht Seidling Kachelmann-Verteidiger Johann Schwenn ab. Dem während des Prozesses forsch auftretenden Hamburger Promi-Anwalt wirft der Richter vor, er habe den "respektvollen Umgang" häufig vermissen lassen und habe mit seinen Angriffen dem Ansehen der Justiz geschadet. Seidling zürnt: "Der Kammer zu unterstellen, sie sei nicht bestrebt, die Wahrheit herauszufinden und sie stattdessen mit dem Vorwurf zu überziehen, sie verhandle, bis etwas Belastendes herauskomme, ist schlicht abwegig."
Ein Mann wie Schwenn lässt das nicht auf sich sitzen. Er keilt zurück, spricht später im Foyer von einer "Erbärmlichkeit im Gerichtssaal", und davon, die Kammer hätte Kachelmann "zu gerne verurteilt". Das Urteil sei für die Staatsanwaltschaft - sie hatte vier Jahre und drei Monate Haft für den Wetterexperten gefordert - "eine Einladung zur Revision". Ob diese "Einladung" angenommen wird, steht noch in den Sternen. "Wir werden innerhalb von einer Woche darüber entscheiden", sagt Andreas Grossmann, der Sprecher der Staatsanwaltschaft Mannheim. Denkbar ist, dass die Ankläger zunächst formal Revision einlegen und diese dann mit Belegen untermauern, wenn das schriftliche Urteil vorliegt. In diesem Fall würde der Bundesgerichtshof den Richterspruch auf mögliche Rechtsfehler untersuchen.
Seidling begründet den Freispruch "zweiter Klasse" nach 44 Verhandlungstagen mit dem Grundsatz "In dubio pro reo" ("Im Zweifel für den Angeklagten"). Den Fall aufzuklären, die Wahrheit herauszufinden, sei dem Gericht nicht gelungen, muss er einräumen: "Trotz der Zeugen und der Gutachter bleibt der Kammer die Einsicht, dass dem menschlichen Erkenntnisvermögen Grenzen gesetzt sind." Ein bedeutender, ehrlicher Satz.
Ob es in besagter Nacht zu einvernehmlichem Sex oder einer Vergewaltigung kam, wissen nur Kachelmann und das mutmaßliche Opfer. Und da steht Aussage gegen Aussage. Das angebliche Tatwerkzeug, ein Tomatenmesser, das er der Frau an den Hals gedrückt haben soll, ihre weiteren Verletzungen oder die aussagepsychologischen Gutachten - all das sei "nicht geeignet, die Schuld oder Unschuld des Angeklagten zu beweisen", erklärt Seidling. In diesem Zusammenhang lässt er kein gutes Haar an manchen Medien, denen er Einseitigkeit und "vorschnelle Prognosen" vorwirft. Sein Appell: "Versuchen Sie, sich künftig weniger von Emotionen leiten zu lassen. Unterstellen Sie die jeweils günstigste Variante für Herrn Kachelmann und dem mutmaßlichen Opfer und führen Sie sich dann vor Augen, was beide möglicherweise erlitten haben." Nur dann kenne der Grundsatz "In dubio pro reo" nicht nur Verlierer, sondern neben dem Rechtsstaat auch Gewinner.
Mehr zum Thema auch im Internet: Videos, Fotostrecken und Kommentare unter www.swp.de/kachelmann
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Autor: ALEXANDER ALBRECHT | 01.06.2011
Blick ins Nichts: Der Wettermoderator Jörg Kachelmann verlässt das Landgericht Mannheim nach dem Freispruch auf dem Rücksitz des Wagens seiner Anwälte Andrea Combé und Johann Schwenn. Foto: dpa
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