Freispruch für Wettermoderator Jörg Kachelmann

Mannheim.  Das Landgericht Mannheim hat Jörg Kachelmann vom Vorwurf der Vergewaltigung freigesprochen. Das Gericht folgte mit dem am Dienstag verkündeten Urteil dem Antrag der Verteidigung auf Freispruch. Im Publikum gab es spontanen Applaus und Jubel.

In dem Urteil hieß es, dass Kachelmann für seine Zeit in Untersuchungshaft entschädigt werden wird. Die Kosten des  Verfahrens trägt die Staatskasse. Der 52-Jährige hatte vor der Verkündigung des Urteils versteinert gewirkt, danach  schien er erleichtert.

Eine langjährige Geliebte hatte den 52-Jährigen beschuldigt, er habe sie mit einem Messer bedroht und vergewaltigt.  Kachelmann hatte die Vorwürfe stets bestritten. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von vier Jahren und drei  Monaten für den Fernsehmoderator gefordert. In dem Prozess hatte Aussage gegen Aussage gestanden.



Mit dem Urteil geht nach 44 Verhandlungstagen einer der spektakulärsten Prozesse in der Geschichte der  Bundesrepublik zu Ende. Kachelmann war im März 2010 am Frankfurter Flughafen festgenommen worden und saß 132  Tage lang in Untersuchungshaft. Der von großem Medienrummel begleitete Prozess dauerte fast neun Monate lang.

Kachelmann hatte in seiner Vernehmung vor dem Haftrichter und öffentlich immer seine Unschuld beteuert, vor Gericht  allerdings nicht ausgesagt. Seine Verteidiger hatten unter anderem auf Widersprüche in den Aussagen der Nebenklägerin  hingewiesen, die zum Teil in ihren ersten Vernehmungen falsche Angaben gemacht hatte und diese später  korrigierte. Auch die rechtsmedizinischen Gutachten ließen zum Teil den Schluss zu, dass sich die Frau ihre  Verletzungen selbst zugefügt haben könnte.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen bis zum Schluss eine Verurteilung Kachelmanns gefordert. Staatsanwalt  Lars-Torben Oltrogge hatte in seinem Plädoyer eingeräumt, dass man alle Indizien auch anders werten könne. „Aber  das ist das Wesen eines Indizienprozesses - dass es auf die Gesamtschau ankommt.“ Die Staatsanwaltschaft hatte angekündigt, sie wolle bei einem Freispruch höchstwahrscheinlich Revision einlegen.
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Autor: dpa | 31.05.2011

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